Konverter: Sondersitzung des Stadtrats
Am 24. August kommen die Politiker zusammen. Auch Vertreter von Amprion und der Bundesnetzagentur sind eingeladen.
Im Zusammenhang mit der Standortsuche für den umstrittenen Stromkonverter hat Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage gestern eine Sondersitzung des Meerbuscher Stadtrats für Donnerstag, 24. August, 17 Uhr, in der Realschule Osterath, Görresstraße 6, einberufen. Die Sitzung hat einen einzigen Tagesordnungspunkt: die Information von Politik und Bürgern über den Sachstand zur Konverterfrage. Die Verwaltungschefin will, dass endlich Klartext gesprochen wird. Deshalb sind auch Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers Amprion und der Bundesnetzagentur eingeladen.
Nach dem neuesten Standortgutachten Amprions ist nunmehr erneut Osterath in den Fokus gerückt. Für die vom Netzbetreiber favorisierte Dreiecksfläche in Kaarst — zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30, direkt an der Stadtgrenze zu Meerbusch — ist im aktuellen Entwurf des neuen Regionalplans nach wie vor für Kiesabbau vorgesehen. Der Regionalrat sei der Bitte der Stadt Meerbusch, dies zu ändern, in seiner Sitzung am 6. Juli nicht gefolgt, sagt Mielke-Westerlage: „Vielmehr wurde die Bundesnetzagentur mehrheitlich aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen.“ Die Bürgermeisterin macht das wütend. „Seit fünf Jahren wird ein Eiertanz veranstaltet“, sagt sie. Niemand beziehe Stellung.
Die geplante Konverteranlage bedarf laut Amprion einer Fläche von knapp 100 000 Quadratmetern, die bebaute Fläche beträgt circa 20 000 Quadratmeter, die Gebäudehöhe 18 Meter.
Für den Konverter muss ein geeigneter Standort gefunden werden, der am Netzverknüpfungspunkt beziehungsweise zehn Kilometer oder mehr entfernt gelegen sein kann. Im Bundesbedarfsplangesetz ist Osterath als sogenannter Netzverknüpfungspunkt bestimmt. Gegen das Gesetz hat die Stadt Meerbusch 2013 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Eine Entscheidung gibt es bis heute nicht.
Fakt ist auch: Die Zeit drängt. Für die Trasse A2-Süd soll die 340 Kilometer lange Gleichstromverbindung (Ultranet) zwischen Osterath und Philippsburg auf der bestehenden Trasse und vorhandenen Masten installiert werden. Die Leitung soll laut Amprion 2021 in Betrieb gehen. Auf der Trasse A1-Nord, also zwischen Osterath und Emden, hat für die 300 Kilometer lange Gleichstromverbindung Erdverkabelung Vorrang. Die Leitung soll laut Angabe von Amprion 2025 in Betrieb gehen. Dafür muss ein rund einen Kilometer breiter Trassenkorridor bestimmt werden.
Das sei insofern von entscheidender Bedeutung, als dass die Trasse Auswirkungen auf den Konverterstandort hat, obwohl der Konverter selbst noch nicht Gegenstand des Bundesfachplanungsverfahrens zur Festlegung des Trassenkorridors ist, sagt Mielke-Westerlage. „Die jeweilige Vorzugstrasse muss die Errichtung eines Konverters ermöglichen. Da der Konverter für den Netzverknüpfungspunkt die Funktion eines Doppelkonverters haben soll, also nicht nur Strom von Norden, sondern auch von Süden kommend von Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, und die Trasse A-2 bis 2021 fertiggestellt sein soll, besteht insofern Zeitdruck.“
Für die Suche eines geeigneten Konverterstandortes für das Ultranet unter Berücksichtigung der Trasse A-Nord hat Amprion ein abschließendes Gutachten in Auftrag gegeben. „Das aktualisierte Gutachten zeigt, dass die Dreiecksfläche in Kaarst aufgrund ihrer dezentralen Lage, der vergleichsweise geringen Sichtbarkeit und der vergleichsweise geringen Betroffenheit für das Schutzgut Mensch kriterienübergreifend der geeigneteste Standort ist“, sagt die Meerbuscher Verwaltungschefin. Amprion ist Eigentümerin der Fläche.
Als nächstgeeignete Alternative zur Dreiecksfläche nennt das neue Gutachten eine Fläche in der Nähe des Osterather Umspannwerks. Amprion gehört bereits ein großer Teil des Areals. Die nächstgelegene geschlossene Wohnbebauung ist dort rund 200 Meter entfernt. Im Gutachten von November 2015 tauchte der Standort deshalb gar nicht mehr auf. Die Änderung der Reihenfolge für die Eignung der Konverterstandorte werde von den Gutachtern unter anderem damit begründet, dass die Entfernung zur Wohnbebauung kein rechtssicheres Kriterium sei, sagt Mielke-Westerlage.