Kreisstraße 9n: BUND siegt vor Gericht gegen die Stadt
Die Offenlage des Bebauungsplans verlief fehlerhaft.
Es war ein formaler Fehler, der den Klägern zumindest zu einem kleinen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verhalf. Der Bund für Natur und Umweltschutz sowie eine Anwohnerin hatten gegen den Bebauungsplan 281 geklagt. Der sah den Ausbau der Kreisstraße K 9n zwischen Strümp und der A 57-Anschlussstelle Bovert vor. Der Rat der Stadt hatte den Bebauungsplan im Februar 2013 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat anschließend im März 2013 in Kraft.
Vier Monate später hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals aus dem Baugesetzbuch die Forderung abgeleitet, Kommunen müssten im Verfahren bei der Offenlegung von Bebauungsplänen nicht nur die Gutachten — im Fall K 9n zum Beispiel zu Artenschutz, Schadstoff- und Lärmbelastung — zur Einsicht für die Bürger auslegen. Vielmehr müssten alle in vorhandenen Unterlagen behandelten Umweltinformationen nach Themenblöcken zusammengefasst und in der öffentlichen Bekanntmachung auch im Einzelnen zumindest schlagwortartig charakterisiert werden. Genau das fehlte im Meerbuscher Plan. „Weil es diese Rechtsprechung bei der öffentlichen Auslegung im Verfahren und beim Satzungsbeschluss des B-Plans noch nicht gab“, so die Stadt.
„Das OVG hat den Bebauungsplan nur deshalb für unwirksam erklärt“, betont der Leiter des städtischen Service Recht, Heinrich Westerlage. „Es geht lediglich um formale Belange.“ Das Gericht habe im Übrigen weder zum Trassenverlauf der K 9n rechtserhebliche Bedenken geäußert, noch zur Ausweisung des Wohn- und des Mischgebietes im B-Plan. Abwägungsfehler seien auch bei den sonstigen Belangen im Rahmen der mehrstündigen Erörterung vom OVG im Ergebnis nicht festgestellt worden.
Das Aufstellungsverfahren für den B-Plan soll nun nach den neuen gesetzlichen Anforderungen wiederholt, die Gutachten vorher entsprechend aktualisiert werden. Der Bebauungsplan soll Ende 2016 rechtskräftig werden. Red/ak