Verfahren in Meerbusch Hoffnung auf Fortbestand der Tempo-30-Zonen in Lank und Osterath wächst

Meerbusch · Zur Gonellastraße und zum Winklerweg seien „Bescheide, die zumindest Mut machen“ eingegangen.

Ob es letztlich beim Tempo 30 bleibt, ist weiter offen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

(Red) Die Hoffnung der Stadt Meerbusch auf den Fortbestand der Tempo-30-Regelungen in Lank-Latum und Osterath ist etwas größer geworden. „In diesen Tagen gingen im Rathaus gerichtliche Bescheide ein, die zumindest Mut machen“, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Ziel der Verwaltung ist es, erfolgreich aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren rund um das Tempolimit auf der Gonellastraße und dem Winklerweg hervorzugehen. Im so genannten Hauptsacheverfahren sei allerdings nach wie vor keine Entscheidung gefallen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits im Juni über die Tempo-30-Anordnungen in Lank und Osterath entschieden und dem Kläger recht gegeben – sehr zur Verärgerung von Verwaltung Politik und auch der Meerbuscher Öffentlichkeit. Nach der Entscheidung des Gerichts hatten bis dahin geltende Verkehrsregelungen zurückgenommen werden müssen. Daraufhin hatte die Stadtverwaltung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt – mit Erfolg: Das OVG hob die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts auf, die Verkehrszeichen konnten – zumindest vorerst – wieder aufgestellt werden.

Damit nicht genug: „Parallel hatten wir in den Hauptsacheverfahren Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile gestellt“, erklärte der Stadt-Sprecher. „Diese hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt positiv beschieden und die Berufungen zugelassen.“ Damit werden nun auch die Hauptsache-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts überprüft. Auf das Ergebnis wird nun mit Spannung gewartet.

Der Kläger war allerdings nicht nur gegen die beiden Tempo-30-Regelungen an der Gonellastraße und dem Winklerweg vor Gericht gezogen, sondern hatte zusätzlich auch das Tempolimit und die Bodenschwellen in der Uerdinger Straße in Lank ins Visier genommen. Jetzt ging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rathaus ein, mit dem der Eilantrag des Klägers abgelehnt wird. Damit können die Verkehrszeichen an der Uerdinger Straße vorerst stehen bleiben. Ein Urteil in der Hauptsache gibt es dagegen weiterhin nicht.

(RP)