Neue Stelle für Hinweisgeber Wo sich Meerbuscher Whistleblower melden können

Meerbusch · Ein Gesetz schreibt vor, dass Kommunen eine Anlaufstelle für Hinweisgeber zu Missständen vorhalten müssen. Die Stadt Meerbusch arbeitet in diesem Punkt mit dem Rhein-Kreis Neuss zusammen.

Hinweise können anonym abgegeben werden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

(dsch) Beim Begriff Whistleblower denken die meisten Menschen wohl zuerst an den australischen Journalisten Julian Assange und seine Plattform WikiLeaks, auf der er Kriegsverbrechen und illegale Aktivitäten von Regierungen veröffentlicht. Doch auch im Kleinen kann es Hinweisgeber auf falsches Verhalten von Entscheidern oder Beschäftigten geben – etwa in einem Unternehmen oder auch einer Stadtverwaltung. Deswegen gibt es eine EU-Richtlinie, die alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Angestellten dazu verpflichtet, entsprechende Meldestellen einzurichten. Das betrifft auch die Stadtverwaltung, die mit rund 700 Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Meerbusch ist.

Dazu gibt es interne und externe Meldestellen, wobei die Arbeitgeber Strukturen schaffen sollen, bei denen sich Hinweisgeber zunächst an die internen Stellen wenden. Das Land NRW räumt seinen Kommunen jedoch die Möglichkeit ein, diese Stellen gemeinsam zu betreiben. Von dieser Möglichkeit wird zukünftig auch Meerbusch Gebrauch machen: Vor der Sommerpause hat der Stadtrat beschlossen, in diesem Punkt mit dem Rhein-Kreis Neuss zusammenzuarbeiten. Dort ist seit Mai dieses Jahres eine entsprechende Meldestelle in Betrieb, an die sich Hinweisgeber wenden können.

Wenn dort Verstöße oder Unstimmigkeiten eingehen, werden diese an die Stadt zurückvermittelt – dort werden diese auf Stichhaltigkeit geprüft. Auch die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen oder die Unregelmäßigkeiten abzustellen, bleibt bei der Stadt selbst, der Kreis dient lediglich als Anlaufstelle für Hinweisgeber und übernimmt die Kommunikation mit diesen während des Verfahrens. Eingehende Informationen werden nur anonymisiert und per E-Mail innerhalb des Behördennetzes weitergegeben. Die Mitarbeiter des Kreises bewahren in diesem Zuge über die Angelegenheiten der Stadt, über die sie bei der Ausübung dieser Tätigkeit erfahren, dauerhaft Verschwiegenheit.

Sollte auf diesem Wege ein Verstoß nicht behoben werden können oder der Hinweisgeber nicht gewillt sein, sich an die interne Stelle zu wenden, gibt es die externe Meldestellenbeim Bundesamt für Justiz. Dort können Meldungen ebenfalls anonymisiert online abgegeben werden, diese werden von der zuständigen Stelle geprüft.

Für diesen Service wird die Stadt künftig eine jährliche Pauschale von 120 Euro an den Kreis zahlen. Wenn Meldungen eingehen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten nötig wird, wird zudem ein Stundensatz erhoben. Allerdings geht die Stadt davon aus, dass bei einer solchen Stelle eine sehr geringe Zahl von Meldungen eingeht.