Einsatz auch in Meerbusch Rhein-Kreis Neuss sucht berufliche Betreuer

Meerbusch/Rhein-Kreis Neuss · Wer seine rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten nicht allein regeln kann, kann Unterstützung von Berufsbetreuern bekommen. Der Rhein-Kreis sucht nun Menschen, die diesen Job übernehmen.

Stefanie Lenschen leitet die Betreuungsbehörde im Jugendamt Rhein-Kreis Neuss.

Foto: W. Walter/RKN

(Red) Die Betreuungsbehörde im Jugendamt Rhein-Kreis Neuss sucht Berufsbetreuer im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Laut Abteilungsleiterin Stefanie Lenschen nimmt der Bedarf an beruflichen Betreuern enorm zu. „Rund die Hälfte von ihnen geht in den nächsten fünf Jahren nach und nach in Rente“, sagt Lenschen.

„Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ermöglichen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, ein selbstbestimmtes Leben“, erklärt sie die Aufgabe. Die Betreuungsbehörde im Kreisjugendamt ist dabei für die Kommunen Meerbusch, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Rommerskirchen zuständig; Neuss und Dormagen haben eigene Betreuungsbehörden.

Interessierte müssen eine entsprechende Expertise nachweisen. Wer ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit oder das zweite juristische Staatsexamen nachweisen kann, ist automatisch qualifiziert. Wer über einen anderen Studien- und Berufsabschluss verfügt, muss für diese Aufgabe eine Reihe von Fortbildungen besuchen.

Menschen, die sich beruflich als rechtliche Betreuung engagieren, unterstützen die Klienten bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit – und zwar in ganz unterschiedlichen Bereichen, erläutert Lenschen. „Da kann es um Vermögensregelung ebenso wie um Wohnungs- und Behördenangelegenheiten gehen.“ Berufsbetreuer prüfen zum Beispiel Mietverträge, machen Renten, Sozialhilfe und sonstige Einkünfte geltend oder besprechen Behandlungs- oder Reha-Maßnahmen mit Ärzten und Pflegediensten.

Die berufsmäßige Betreuung ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit. Die Betreuer werden von den jeweiligen Gerichten bestellt und nach Fallpauschalen bezahlt.

In den Aufgabenbereich von Lenschens Abteilung fallen neben der Betreuungsbehörde auch die Amtsvormundschaften. Das Team – aktuell 17 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit an den Standorten Korschenbroich und Grevenbroich – berät dazu zu Vorsorge, Vollmacht und Betreuungsverfügung. „Jeder Mensch sollte rechtzeitig schriftlich festlegen, wer vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn er oder sie seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann“, sagt Lenschen. „Wir bieten keine rechtliche Beratung an, sondern informieren über sinnvolle Vollmachten und Verfügungen.“

Weitere Informationen zur Betreuungsbehörde im Rhein-Kreis Neuss und für interessierte Berufsbetreuer gibt es per Mail an betreuungsbehoerde@rhein-kreis-neuss.de, telefonisch unter 02161 6104-5177 oder -5242 sowie online unter www.rhein-kreis-neuss.de/jugend.

(RP)