Bürgermonitor Pflanzencenter will Standort ausbauen
Die Nachbarn sind mit den Plänen nicht einverstanden und haben Klage eingereicht.
„Ich konnte hier schon Rehe und Hasen beobachten“, erzählt eine Anwohnerin der Wohnsiedlung Alt-Schürkesfeld in Strümp. Auch das Vogelgezwitscher erfreute sie. Zwar verläuft nur wenige Hundert Meter entfernt die Autobahn 44, doch wegen des dort beginnenden Tunnels ist davon wenig zu hören oder zu sehen. Allerdings droht nun eine Baumaßnahme die Idylle zu stören.
Auf der Freifläche zwischen Wohnhäusern und Tunnel, die zunächst von einem Pflanzencenter, später landwirtschaftlich genutzt wurde, haben Bagger und Baufahrzeuge einen Teil der Fläche planiert, verfestigt und mit einer Bodenplatte versehen. „Hier will der Eigentümer, das Pflanzencenter Schubert, eine Gewerbehalle und ein Wohnhaus errichten“, hat Anwohner Christian Behrens erfahren. Und wundert sich. „Hier ist doch Landschaftsschutzgebiet“, sagt er und weist auf das betreffende Schild. „Als wir hierher zogen, wurde uns gesagt, dass gegenüber der Wohnsiedlung nicht gebaut werden dürfe.“
Dass nun sogar ein Gewerbebetrieb eine Baugenehmigung erhalten habe, habe ihn überrascht. „Das Pflanzencenter hat doch Flächen ohne Ende. Warum will es denn genau gegenüber eines reinen Wohngebiets bauen?“ Die Anwohner befürchten zudem, dass das erst der Anfang sei.
„Die Stadt hat im Sommer 2017 die Baugenehmigung erteilt“, bestätigt der Technische Beigeordnete, Michael Assenmacher. Sowohl der Rhein-Kreis Neuss als auch der Landschaftsverband seien beteiligt gewesen und hätten dem Vorhaben zugestimmt. Die Rechtslage „privilegiert“ nämlich unter anderem Landwirte und Gartenbaubetriebe. Diese dürfen im Außenbereich, also außerhalb von im Flächennutzungsplan festgelegten Bereichen, Gebäude errichten. Die entsprechenden Einrichtungen gehören nach dem Willen des Gesetzgebers aufgrund ihrer Zweckbestimmung oder wegen ihrer Auswirkungen auf die Umgebung grundsätzlich in den Außenbereich.
Allerdings müsse eine ausreichende Erschließung gesichert sein und dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Wie der Naturschutz und die Landschaftspflege, der Denkmalschutz oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert. Auch das Orts- und Landschaftsbild dürfe nicht verunstaltet werden, so das Baugesetzbuch in Paragraf 35 (3). Offensichtlich wurden diese Belange bei der Abwägung der Interessen in Schürkesfeld nicht tangiert. Die herrschende Rechtsmeinung gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörde, also die Stadt, zur Genehmigung verpflichtet sei, wenn das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtige.
Allerdings sehen das die Anwohner, die direkt gegenüber der Baumaßnahme wohnen, anders und haben Klage eingereicht. Sollte diese Erfolg haben und die Baugenehmigung nicht „geheilt“ werden können, müsse der Eigentümer alles wieder zurückbauen, was er bis dahin errichtet hat, erklärt Michael Assenmacher.
Die geplante Baumaßnahme müsse grundsätzlich in Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, ergänzt er. Neben einer Werkshalle und Büroräumen sei ein Haus mit zwei Wohnungen genehmigt worden. Diese dürfen jedoch nur von Betriebsangehörigen und den Eltern des Eigentümers als Altenteil bezogen werden. Fremde dürfen nicht einziehen. Und auch weitere Wohnhäuser schloss Assenmacher aus. Zusätzliche Gewächshäuser wären dagegen möglich.
„Demnächst werden durch unsere schöne Siedlung Trecker und Lastwagen fahren“, ärgern sich die Anwohner, die bisher in einer ruhigen, gepflegten Atmosphäre lebten.
Was sagt der Bauherr? „Wir werden demnächst unseren Standort Düsseldorf auflösen und den Betrieb in Meerbusch konzentrieren“, erläutert Thomas Schubert auf Anfrage. Daher möchte er die Flächen, die ihm in Strümp gehören, besser nutzen und somit auch die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter erhalten. Der Bauantrag sei nach Recht und Gesetz beschieden worden. Er könne nicht verstehen, dass etwas gegen sein Bauvorhaben spreche. Immerhin würde er keine Gülle produzieren, sondern Pflanzen, die gut für das Klima seien.