Bußgeldkatalog Stadt will Umweltsünder künftig härter bestrafen

Hauptausschuss diskutiert Verwaltungsentwurf für neuen Bußgeldkatalog.

Wer seinen Müll neben einen Container stellt, soll künftig mehr bezahlen. Nach der neuen Satzung können bis zu 80 Euro  fällig werden.

Foto: Laura Ihme

Meerbusch soll sauberer werden: keine wilden Müllkippen, kein Hundekot auf dem Gehweg und keine Kartonstapel mehr neben dem Altpapiercontainer. Wer dennoch mit Zigarettenkippen oder sonstigem Müll die Umwelt verschmutzt und dabei erwischt wird, soll höhere Verwarn- oder sogar Bußgelder zahlen. Das hatte die UWG-Fraktion in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in einem Antrag gefordert, und die große Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte zu. Also wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Bußgeldkatalog zu entwerfen.

Dieser Entwurf liegt nun schon vor. Die Politiker werden ihn in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Dienstag, 5. November, 17 Uhr, Sitzungssaal, Neusser Feldweg 4 in Bovert) beraten. Und das steht in dem Entwurf, der bereits ab 1. Januar 2020 gelten könnte: Wer seinen Hund auf einem Spielplatz sein Häufchen machen lässt und dieses nicht wegräumt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen. Wer sein Auto dort wäscht, wo es nicht erlaubt ist, wird mit 20 Euro verwarnt. Und wer Abfälle neben Wertstoffcontainern abstellt, muss mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Auch das Fütterungsverbot wilder Tiere ist in dem Papier geregelt (zehn beziehungsweise 50 Euro), das unerlaubte Übernachten in Anlagen (20 beziehungsweise 60 Euro) und das Wegwerfen von Müll wie Kippen, Pappteller und Lebensmittelreste (20 bis 100 Euro).

All diese Dinge werden in Meerbusch auch jetzt schon geahndet, vorausgesetzt die Umweltverschmutzer werden erwischt. Allerdings entscheiden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes immer im jeweiligen Einzelfall, ob die Umweltsünder verwarnt werden, das ist dann wie eine Art „Denkzettel“. Oder ob sie sogar ein förmliches Bußgeldverfahren erwartet. Die Bußgelder liegen zwischen mindestens fünf und maximal 1000 Euro, die Verwarngelder zwischen fünf und 55 Euro. Bislang wurden sowohl Verwarn- als auch Bußgelder individuell festgelegt. „Der neue Entwurf bietet nun konkrete Pauschalen und ergänzt so die bisherige Verordnung“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Dennoch: „Es bleibt dabei, dass die Mitarbeiter vom Ordnungsamt je nach Einzelfall entscheiden.“ Schließlich sei es ein Unterschied, ob ein Bürger permanent gegen eine Verordnung verstoße oder einmalig.

Die Politiker hoffen, dass der Bußgeldkatalog die Bürger sensibilisiert und abschreckend wirkt. Denn oft sei den Menschen nicht bewusst, dass schon eine weggeworfene Plastikgabel der Umwelt schadet.