Mieter will Hotel-Pläne durchboxen

Der Streit um die Nutzung eines Hauses im Büdericher Office-Park geht in die nächste Runde.

Foto: Karrasch

Denis Baron gibt nicht auf. „Ich bleibe cool und locker, ich weiß genau, dass ich recht habe“, sagte der Mieter der Immobilie mit der Hausnummer 20 im Büdericher Office-Park gestern.

Baron, Geschäftsführer der Zeltlinger Hof Kelsterbach UG, will am Standort im Gewerbegebiet ein Hotel errichten. Während der vergangenen Monate waren dort unter der Woche offenbar Monteure beherbergt worden. Anwohner hatten sich über Lärm und überquellende Mülltonnen beschwert. Die Stadt sei besorgt wegen des Klientels der Gäste, meint Baron. Für das geplante Hotel hat der Geschäftsmann aber ganz andere Visionen: Japaner, Chinesen, Stewardessen und Businessleute sollen in seinem Hotel unterkommen, das sei sein Traum, sagt er. Warum die Stadt nicht mit ihm zusammenarbeiten oder zumindest kommunizieren will, kann er nicht verstehen. „Das Hotel wäre ja auch gut für die Stadt.“

Die Verwaltung sieht das anders. Sie möchte, dass der Office-Park ein „hochwertiger Büro- und Verwaltungsstandort“ bleibt und hatte den Bauantrag für das Hotel zurückgestellt und eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Dagegen hatte Baron geklagt, das Gericht bestätigte jedoch die Auffassung der Stadt. Die Nutzungsuntersagung der Stadt war nach Meinung der Verwaltungsrichter rechtmäßig, weil der Mieter die Beherbergung „schwarz“ aufgenommen hatte und damit gegen die geltende Gesetzeslage des formellen Baurechts verstößt.

Die Bedingung für eine Zurückstellung des Bauantrags sah das Gericht zwar tatsächlich nicht gegeben, jedoch nur, da das Vorhaben bereits jetzt planungsrechtlich unzulässig sei und das Bauvorhaben daher ohne Aufschub hätte abgelehnt werden können.

Zwei Wochen Zeit hatte der Kläger nun, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Dies sei aber nicht geschehen, sagte ein Sprecher das Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dadurch sind die Beschlüsse der Düsseldorfer Verwaltungsrichter jetzt rechtskräftig.

Die Stadt hatte bereits kurz nach den Urteilen angekündigt, die Nutzung als Arbeiterunterkunft effektiv unterbinden zu wollen. Jetzt will die Verwaltung ein Zwangsgeld wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsuntersagung eintreiben. Das ist bereits von einem höheren fünfstelligen Betrag noch mal verdoppelt worden, weil der Eigentümer der Immobilie nicht gezahlt hatte. „Der letzte Schritt wäre dann die Versiegelung des Gebäudes“, sagte der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.