Aus für „Arbeiter-Hotel“ im Office-Park

Stadt untersagte die Unterkunft. Mieter klagte. Jetzt hat das Gericht entschieden.

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In zwei Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt, wie es mit dem Haus am Meerkamp 20 in Büderich weitergehen soll, das seit einiger Zeit gegen den Willen der Stadtverwaltung als Arbeiterunterkunft genutzt wird. Demnach ist die Nutzung der Immobilie als Wohnheim für Monteure rechtswidrig. Auch der Bauantrag des Mieters für ein geplantes Hotelvorhaben hat Ansicht der Richter des Verwaltungsgerichts keine Aussicht auf Genehmigung. Diese Entscheidung dürfte außer der Stadtverwaltung auch die Anwohner freuen: Die hatten sich über die unerwartete Nutzung am Gewerbestandort beschwert.

Denn im Office-Park steht Bürogebäude neben Bürogebäude. Geschäftsleute gehen ein und aus. Auch das Haus Nummer 20 wurde lange als Bürogebäude genutzt, als dort noch der Alba-Verlag ansässig war. Anfang 2017 jedoch verkaufte der frühere Inhaber das Grundstück an einen Düsseldorfer Investor. Dieser vermietete das Haus, laut Mietvertrag sollten die Räume weiter als Büros dienen. Seitdem aber beobachteten Anwohner und Mitarbeiter der umliegenden Unternehmen, dass dort zum Wochenanfang regelmäßig Monteure untergebracht wurden. Für Unmut bei den Nachbarn sorgten Lärm und überquellende Müllcontainer.

Auch der Verwaltung war diese Art der Nutzung ein Dorn im Auge, denn der Office-Park soll ein „hochwertiger Büro- und Verwaltungsstandort“ bleiben, so die Stadt. Und in einem Gewerbegebiet dürfen Gebäude nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Mieter reichte daher bei der Stadt einen Bauantrag für ein Hotel-Vorhaben ein. Ein Hotelaufenthalt wird rechtlich nicht als „wohnen“ qualifiziert.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Planungsausschuss dem Vorhaben jedoch einen Riegel vorgeschoben. Es wurde ein sogenannter Aufstellungsbeschluss zur Veränderung des geltenden Bebauungsplans gefasst. Weil das Haus aber weiterhin bewohnt bliebt, griff die Stadt Ende Januar durch: Die ausgesprochene Nutzungsuntersagung führte jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis. Daraufhin drohte die Verwaltung mehrfach mit einer Räumung des Gebäudes, sollten weiterhin Handwerker in dem Haus übernachten.

Der Mieter der Immobilie lud daraufhin die Anwohner zu einem Informationsabend ein, bei dem er von seinen Plänen berichtete, ein „Staffboarding-Hotel“ errichten zu wollen, wie er auch bereits andere an weiteren Standorten in Deutschland betreibt. Auch auf der Buchungsplattform Booking.com war das geplante Meerbuscher Hotel Anfang des Jahres bereits zu sehen. Sowohl gegen die Nutzungsuntersagung als auch gegen die Zurückstellung der Bearbeitung des Baugesuchs reichte der Mieter außerdem Klage ein.

Das Gericht urteilte nun über beide Klagen. Die Kammer gibt der Stadt Meerbusch recht: Die Nutzung als Arbeiterunterbringung sei nicht zulässig. Bei der jetzigen Nutzung handele es sich um einen wohnähnlichen Gebrauch, der in einem Gewerbegebiet nicht vorgesehen ist, begründete die Kammer des Verwaltungsgerichts die Entscheidung in einem Eilverfahren.

In der zweiten Entscheidung ging es um die Zurückstellung des Bauantrags. Dieser Klage gab die Kammer nun statt. Die Voraussetzung für eine Zurückstellung sei nicht gegeben, lautet die Begründung. Jedoch sei das Hotel-Vorhaben ohnehin nach jetziger planungsrechtlicher Lage nicht zulässig. „Es braucht keinen neuen Bebauungsplan, wenn man die Entscheidung jetzt schon treffen kann“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Demnach könnte die Stadt sofort einen Ablehnungsbescheid verfassen.

Wie es nun weitergeht, steht allerdings noch nicht fest. Der Mieter des Objekts hat die Möglichkeit, Rechtsmittel in Form einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen. Sein Rechtsvertreter war nicht erreichbar. Und bei der Stadtverwaltung konnte man zum weiteren Vorgehen auf mehrfache Anfrage keine Auskunft geben.