Schreck über Schokoticket
Nachforderung der Rheinbahn erschreckt Schüler. Kompromiss ist schon gefunden.
Meerbusch. Mit einem Schrecken hat das Jahr 2012 für einige Schüler und ihre Eltern angefangen: Mit Datum vom 5. Januar flatterte ihnen ein Schreiben der Rheinbahn ins Haus. Dessen Inhalt: Weil der Schokoticket-Besitzer laut einer Mitteilung des Schulträgers, also der Stadt Meerbusch, rückwirkend zum 1. Januar 2010 keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung habe, werde eine Nachzahlung fällig. Laut aktuellem Kontostand soll der Schüler beziehungsweise sollen seine Eltern 420 Euro an die Rheinbahn zahlen.
Erstattung, Tausch und Belastung — erhellend ist die Rechnung nicht. Sicher ist nur: Darin enthalten ist die Diskrepanz zwischen dem monatlichen SchokoticketNormalpreis, der hätte gezahlt werden sollen, und dem gezahlten ermäßigten Betrag.
Auch wenn die Schüler Vertragspartner der Rheinbahn sind, versuchten gestern Stadt und Rheinbahn, den Sachverhalt in intensiven Telefonaten zu klären. Ermäßigte Tickets, sagt Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage, stünden Schülern zu, die 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) beziehungsweise über fünf Kilometer (Sekundarstufe II) von der Schule entfernt wohnten. Entsprechend dieser Regelung würden der Rheinbahn die anspruchsberechtigten Schüler in jedem Sommer vom Schulamt gemeldet. Verliert ein Schüler beispielsweise nach dem Wechsel in die Sekundarstufe II die Förderung, wird er über das Schulsekretariat informiert.
Im Schuljahr 2009/2010 hatten sich die Voraussetzungen für 53 Schüler des Städtischen Meerbusch-Gymnasiums (SMG) geändert, worüber sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Rheinbahn informiert worden seien, teilt Mielke-Westerlage mit. 32 Eltern hätten reagiert, den Schokoticketvertrag beendet oder als Selbstzahler finanziert.
Es sind wohl die restlichen 21 Schüler, die nun von der Rheinbahn angeschrieben wurden, weil sie seit Sommer 2009 ein günstiges Ticket in Anspruch genommen hatten, obwohl es ihnen nicht mehr zustand, erläutert Mielke. Bei der Meldung der Berechtigten in 2011/2012 sei der Fehler aufgefallen, nachdem Rheinbahn, Schulsekretariat und Schulverwaltungsamt ihre Zahlen abgeglichen hätten. Warum er nicht schon 2010 bemerkt wurde, können weder Mielke noch Rheinbahn-Sprecherin Heike Schuster erklären. Im Sinne der überraschten Eltern wurde am Dienstag ein Kompromiss gefunden: Die Rheinbahn will auf die Nachzahlung des Beitragsanteils für 2010 verzichten und den betroffenen Schülern lediglich eine neue Rechnung über die Nachzahlung für 2011 zustellen.
Warum die Finanzlücke weder bei der Stadt noch bei der Rheinbahn auffiel? Die Rheinbahn habe zwar die Kundendaten, aber „die Stadt zahlt ihre Leistungen an die Rheinbahn pauschal“, erläutert Rheinbahn-Sprecherin Heike Schuster. Sie weist darauf hin, dass nicht die Stadt, sondern die Rheinbahn-Kunden verpflichtet seien, wenn ein Ermäßigungsanspruch erlischt.
Wie dem auch sei: „Ich kann mich an keinen Brief erinnern“, sagt eine Mutter. Sie wartet nun auf das neue Schreiben und die neue Rechnung der Rheinbahn.