Schule klagt über Lehrermangel

Das Meerbusch-Gymnasium hat einen Brief an die Eltern geschrieben, um den Unterrichtsausfall zu erklären.

Bei der Klage über Personalmangel geht das Städtische Meerbusch-Gymnasium jetzt einen ungewöhnlichen Weg: Dorothee Schiebler, kommissarische Leiterin des Meerbusch-Gymnasiums, hat einen Brief an alle Eltern geschrieben, in dem sie transparent und offen den Grund für Unterrichtsausfall nennt: Es gebe zu wenig Personal, um langzeiterkrankte Kollegen oder Kolleginnen im Mutterschutz zu vertreten.

„Trotz der Bereitschaft innerhalb des Kollegiums, Mehrarbeit zu übernehmen, gelingt es nicht, den personellen Unterhang ohne Unterrichtungskürzungen bzw. Veränderungen aufzufangen“, heißt es in dem Schreiben. Erst wenn das Geld der Bezirksregierung für Vertretungsunterricht fließt, könnten neue Lehrer eingestellt werden.

Die Bezirksregierung räumte auf Anfrage ein, dass es „zu zeitlichen Verzögerungen“ bei der Mittelvergabe gekommen sei. Am Montag vergangener Woche wurde angefragt, wann das Geld fließt. Zwei Tage später meldete die Bezirksregierung zwar, dass die Mittelfreigabe nunmehr „im beantragten Umfang“ erfolgt sei. Doch den Schulen hilft dies nicht sofort. Zusätzlich stellt sich das Problem, dass neue Lehrer nicht einfach zu finden sind. So bemerkt Schulleiterin Schiebler in dem Schreiben an die Eltern, „dass durch die zusätzlichen Lehrer-Einstellungsverfahren sehr wenige Kollegen für die Anstellungen zur Verfügung stehen“.

Gestern wollte die Schulleiterin des Meerbusch-Gymnasiums Fragen — etwa, ob die finanzielle Ausstattung inzwischen wieder auskömmlich ist und ob neue Lehrer gefunden sind — nicht beantworten und verwies auf die Bezirksregierung Düsseldorf.

Für die Finanzierung von Vertretungsunterricht gibt es laut Bezirksregierung einige Regeln. Von hoher Wichtigkeit sei ein abgestimmtes Vertretungskonzept. „Darüber hinaus müssen alle sonstigen personal- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden“, so eine Sprecherin der Behörde.

Für den Fall, dass Ausfälle von Lehrkräften schulintern nicht mehr kompensiert werden könnten, seien im Haushalt des Landes „flexible Mittel für Vertretungsunterricht“ bereitgestellt. Diese kämen insbesondere für Ersatzkräfte in Frage, die in Mutterschutz befindliche oder langfristig erkrankte Lehrkräfte vertreten sollen. Eine Einstellung werde jedoch von diversen Grundbedingungen beeinflusst. „So ist es beispielsweise arbeitsrechtlich notwendig, dass für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft ein entsprechender Vertretungsgrund vorliegt. Wenn nicht absehbar ist, wie lange in etwa die Lehrkraft erkrankt sein wird und sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beispielsweise nur über ein oder zwei Wochen erstreckt, so lässt sich die Einstellung einer Vertretungskraft nicht praktizieren“, so die Sprecherin.

Auf die Frage wie viel Unterricht ausfällt, sagte die Bezirksregierung: „Dazu liegen keine statistischen Daten vor.“