Stadt geht gegen Arbeiter-Unterkunft vor
Das Gebäude am Meerkamp 20 ist ein illegales Wohnheim für Arbeiter. Nun droht die Verwaltung mit der Versiegelung.
Es ist zumindest ein Teilerfolg für die Stadtverwaltung im Streit um die unerlaubte Nutzung der Immobilie Am Meerkamp 20 als Arbeitnehmer-Unterkunft: Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren eine Beschwerde des Hauptmieters abgewiesen. Weil das Haus weiterhin gegen den Willen der Stadt genutzt wird, hatte diese ein Zwangsgeld in Höhe von 9500 Euro verordnet und — weil der Hauptmieter nicht zahlte — ein weiteres von 19 000 Euro angedroht. Dagegen hatte dieser erst — erfolglos — beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und war dann in zweiter Instanz vor das Oberverwaltungsgericht NRW gezogen. In einem Eilverfahren bestätigte das Gericht, dass die Geldforderungen rechtens sind.
Seit Monaten wird das Haus im Office-Park-Büderich nicht als Bürogebäude, sondern als Unterkunft für Monteure genutzt. Das steht auch noch mal im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Bei einer Besichtigung durch einen Mitarbeiter der Bauaufsicht Mitte Februar habe Licht in mehreren Zimmern gebrannt, Menschen hätten sich in Freizeitkleidung dort aufgehalten, Fernseher seien eingeschaltet gewesen, und vor dem Haus hätten Autos mit polnischen und ungarischen Kennzeichen gestanden, heißt es dort. So hatten auch Anwohner die Situation geschildert und sich über Lärm und überquellende Mülltonnen beschwert.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte schon Mitte April die Unterkunft für rechtswidrig erklärt und damit der Stadt Recht gegeben. Problematisch ist, dass die Räume an insgesamt elf weitere Gewerbe vermietet sind. Hauptmieter Denis Baron beruft sich darauf, dass in den Verträgen nur die Nutzung als Büroräume genehmigt wurde und er die Mieter schriftlich aufgefordert habe, die Übernachtungen einzustellen, sonst drohe Kündigung. Das reicht aber nicht, findet auch das OVG: „Dies mag als zutreffend unterstellt werden“, heißt es im Beschwerdebeschluss. Dennoch sei es Aufgabe des Hauptmieters gewesen, die Nutzung „in effektiver Weise zu unterbinden.“ Dafür genüge weder ein Schreiben, noch ein mahnender Aushang im Haus, den es dort zeitweise gegeben hatte.
Einen „zähen Prozess“ nannte Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage den Streit in der Ratssitzung, eineinhalb städtische Mitarbeiter seien seit Wochen mit dem Fall beschäftigt. Die aktuelle Entscheidung des OVG ist für die Stadt ein gutes Zeichen: „Wir haben damit eine gute Grundlage, für weitere Schritte der Nutzungsunterbindung“, sagte Mielke-Westerlage. Einen Vorgeschmack darauf, wie diese aussehen könnten, gab die Verwaltungschefin auch: Die Stadt habe die Versiegelung angedroht und sich das Recht verschafft, das Haus zu betreten. Ähnliche Maßnahmen werde man jetzt auch gegen die einzelnen Gewerbemieter ergreifen. Zusätzlich sei hinsichtlich der Zwangsgelder beim Amtsgericht ein Haftantrag gestellt worden, der Betreiber habe jedoch eine Vermögensauskunft verweigert, die werde jetzt durch einen Haftbefehl erzwungen, sagte die Verwaltungschefin.
Auch gegen die Drohung der Stadtverwaltung, das Gebäude gegen den Zutritt zu versiegeln, hat der Hauptmieter geklagt. Eine Entscheidung steht noch aus. Baron gibt nicht auf: „Man muss um seine Rechte kämpfen, es geht weiter“, sagte er. Er wolle nun einen Termin bei der Bürgermeisterin machen: „Ich will mal mit ihr sprechen.“