Stadt klagt wegen Osterather Bahnsteig
Die Pläne für einen Hochbahnsteig stoßen auf Kritik. Barrierefreiheit nicht gegeben.
Osterath. Unverdrossen warten die Osterather auf die Nachricht, dass die Realisierung der seit Jahrzehnten geplanten Bahnunterführung näher rückt, die Bahnübergänge an der Meerbuscher und Strümper Straße Geschichte werden.
Stattdessen legte das Unternehmen Deutsche Bahn Station und Service der Stadt jetzt die Pläne für den Bau eines zweiten Hochbahnsteigs vor. Der soll, wie auf der gegenüberliegenden Seite in Fahrtrichtung Kleve bereits geschehen, den Einstieg in den Zug barrierefrei machen.
Der Beschluss ist in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt gefasst, das Land fördert — und die Stadt Meerbusch klagt.
Drei Faktoren, sagt Wolfgang Trapp, der zuständige Fachbereichsleiter Straßen bei der Stadt, begründen die Klage, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden muss.
Das Wartehäuschen sei ungünstig platziert, liege in einer dunklen Ecke und biete lediglich einen Ausblick auf eine Hecke: „Ein Angstraum“, betont Trapp.
Zudem sei die Barrierefreiheit nicht gegeben, weil der direkte Zugang zum Bahnsteig über Treppen führe. Nutzten die Bahnreisenden andererseits später die (barrierefreie) Rampe, müssten sie einen Umweg von 180 Metern Länge in Lauf nehmen. „Das ist inakzeptabel für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind“, sagt Trapp. „Das widderspricht allem, was wir kennen.“
Nicht weniger kritisch sieht er ein anderes technisches Problem. Die Rampe in Richtung Bovert werde parallel zur neuen Hochbahnsteigkante geführt. „Auf dem Plan passt die Rampe perfekt, aber wie soll das gebaut werden?“ Die Gefahr bestehe, dass die Hinterkante des neuen Bahnsteigs dabei 3,50 Meter tief in die Rampe falle. Die Realisierung der Unterführung werde zumindest erheblich teurer. Zahlen müsse die Stadt.
„Wir klagen, weil die Bahn das Verfahren betrieben hat, ohne das Benehmen mit der Stadt Meerbusch herzustellen“, sagt Trapp.
Die als Planungsfehler identifizierten Punkte seien durchaus „mit ein bisschen gutem Willen“ aus der Welt zu schaffen, glaubt Trapp. So könne beispielsweise das Wartehäuschen gedreht, der Bahnsteig als Provisorium gebaut werden.
Wann in Münster mit einem Urteil zu rechnen ist, ist noch völlig offen.