Wohnungsbrand mit vier Verletzten
47 Einsatzkräfte vor Ort. Polizisten retten eine gehbehinderte Frau.
Büderich. Großes Glück hatten die Bewohner eines Neunparteienhauses am Hohegrabenweg in Büderich am Freitagabend. Durch das schnelle Eingreifen von Polizei und Feuerwehr konnten schlimmere Personen- oder Gebäudeschäden verhindert werden.
Gegen 19 Uhr ereilte die Feuerwehr der Notruf. Eine Bewohnerin des Hauses hatte, während sie Essen in der Küche zubereitete, bemerkt, dass ein Brand in ihrem Wohnzimmer ausgebrochen war. Darauf verließ sie direkt die Brandwohnung über das Treppenhaus und rettete sich ins Freie.
Die Besatzung eines Streifenwagens erhielt an der Einsatzstelle die Information, dass sich noch eine gehbehinderte Frau in der Nachbarwohnung aufhalten würde. Die Polizisten gingen sofort durch das verrauchte Treppenhaus zur besagten Wohnung und retteten die Frau, die eine leichte Rauchgasvergiftung erlitt.
Im weiteren Verlauf des Einsatzes führte die Feuerwehr zwei Personen mit Fluchthauben aus ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss. Bei der Suche nach weiteren Personen in den Wohnungen mussten drei Wohnungstüren gewaltsam durch die Feuerwehr geöffnet werden. Von außen wurde das Gebäude über den Korb der Drehleiter kontrolliert und Personen, die sich auf ihren Balkon gerettet hatten, betreut.
Mit vier wechselnden Trupps und unter Atemschutz bekämpften die insgesamt 47 Einsatzkräfte den Brand und führten eine intensive Belüftung des Gebäudes durch. Nach rund 20 Minuten war der Brand gelöscht, und das teilweise stark verbrannte Mobiliar konnte aus der Wohnung geschafft werden.
Insgesamt wurden vier Personen vom Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Drei weitere Personen, darunter auch die zwei Polizisten, wurden vor Ort auf eingeatmete Rauchgase hin untersucht.
Durch den Umstand, dass die Bewohnerin der Brandwohnung die Tür beim Verlassen offen gelassen hatte, zog der giftige Brandrauch durch das gesamte Treppenhaus und teilweise auch in andere Wohnungen. Hierdurch kam es zu zusätzlichen Schäden. M.I.