Alexius bleibt Aufnahme-Einrichtung

Bis 2018 ist Neuss der Eigentümer. Dann übernimmt der Bauverein das Zepter im ehemaligen Krankenhaus.

Foto: Woitschützke

Neuss. An der Johann-Bugenhagen-Straße in Uedesheim wird mit dem Bau einer Flüchtlingsunterkunft begonnen. Sie wird nicht so lange leer stehen, wie zuletzt die Anlage am Südbad, die nun rasch belegt werden muss. Denn mit der „Wohnsitzauflage“ hat das Land zum 1. Dezember auch einen neuen Zuweisungsschlüssel eingeführt, der der Stadt aus dem Stand die dauerhafte Aufnahme von 160 anerkannten Flüchtlingen zur Aufgabe macht. 1000 werden es bis zum Jahresende 2017 sein, ist Sozialdezernent Ralf Hörsken überzeugt.

Ralf Hörsken, Sozialdezernent

In dieser Situation ist Hörsken froh, dass gerade die letzten Flüchtlinge aus der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes im ehemaligen St.-Alexius-Krankenhaus ausgezogen sind. Der Neusser Bauverein wird damit schon zum 1. Januar Eigentümer und vermietet das Haus an die Stadt. „Das verschafft uns eine Atempause“, sagt Hörsken. Er will in einem Teil des Hauses Wohnungen einrichten, den Rest als kommunale Gemeinschaftsunterkunft („kommunale ZUE“) betreiben. Diese Option besteht aber nur bis Ende des Jahres 2018. Dann ist endgültig der Bauverein mit seinen Plänen für ein neues Wohnquartier am Zug.

Mit der Wohnsitzauflage weist das Land den Kommunen Flüchtlinge zu, die drei Jahre in der jeweiligen Stadt bleiben (müssen). Diese Zahlen werden nicht mehr mit den Flüchtlingen verrechnet, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die etwa in einer Landeseinrichtung leben.

Eine neue Stellgröße bei der Berechnung der Zuweisungsquote für anerkannte Flüchtlinge ist neben Fläche und Einwohnerschaft auch die Arbeitslosenquote. Die ist in Neuss niedrig — was rein rechnerisch die Chancen der Flüchtlinge auf einen Arbeitsplatz vergrößert — und die Aussicht auf eine raschere Integration. Das erklärt die neu berechnete Aufnahmeverpflichtung der Stadt Neuss.

Kehrseite der Medaille: In Boomregionen gibt es zwar eher Jobs, aber in der Regel wenig Wohnraum. Und weil die neue Verordnung den Integrationsgedanken in den Mittelpunkt stellt, gelten auch neue Standards für den Wohnraum. Massenunterkünfte werden ebenso wenig akzeptiert wie Unterkünfte in Gewerbegebieten. Für Hörsken heißt das: Das Konzept, das eine Verteilung der Flüchtlinge auf das gesamte Stadtgebiet vorsieht, muss jetzt umgesetzt werden. „Wir haben keine Zeit für lange Gerichtsverfahren“, stellt er fest. Die Stadt halte sich aber an die Zusage, in Allerheiligen, wo Bürger gegen den Bau einer Einrichtung klagen, das Gerichtsurteil abzuwarten. In Norf dagegen gibt es nicht einmal einen Standort.

Im Bezirksausschuss will er daher heute sehr deutlich machen, dass das so nicht bleiben wird.