Anklage nach Mord in Neusser Jobcenter zugelassen

Neuss (dpa). Nach dem Mord an einer Sachbearbeiterin im Jobcenter von Neuss hat das Düsseldorfer Landgericht die Anklage gegen den Verdächtigen in vollem Umfang zugelassen. Das Gericht erteilte darüber hinaus den Hinweis, dass der Angeklagte mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen müsse.

Dem 53-Jährigen droht damit die Höchststrafe.

Er hatte eine Beschäftigte des Jobcenters mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser erstochen, weil er der Behörde illegalen Handel mit seinen persönlichen Daten unterstellte. Der Prozess soll am 6. März beginnen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Das Landgericht habe sieben Verhandlungstage angesetzt, teilte ein Sprecher am Dienstag mit.