Autohandel sorgt für Ärger im Rathaus
Bürgermeister ist verärgert, weil es für den Handel am alten Bauhof keine Genehmigung gibt.
Grevenbroich. Nachdem die Wirtschaftsbetriebe (WGV) nach Noithausen umgezogen sind, haben sie die Parkplätze vor ihrem ehemaligen Bauhof an einen Autohändler vermietet. Der verkauft nun Gebraucht-Fahrzeuge am Flutgraben. Und das sorgt für Ärger. Denn für den Handel, der sich direkt an der Straße abspielt, hat die WGV — übrigens eine Tochtergesellschaft der Stadt — keine Genehmigung im Rathaus eingeholt. Er läuft quasi illegal. Bürgermeister Klaus Krützen fordert Konsequenzen: Die Autos sollen so schnell wie möglich weg.
Die WGV haben die Parkfläche „unbefristet an einen Gebrauchtwagenhändler vermietet, um die laufenden Betriebskosten für das Grundstück zu decken“, erklärt WGV-Geschäftsführer Rainer Baumgardt. Die Stadt habe für das Grundstück „eine Rückkaufoption“, die aber noch nicht genutzt worden sei. Noch ist unklar, was mit dem Grundstück passieren soll. CDU und SPD haben ein Neugestaltungskonzept für die Flächen zwischen dem alten Bauhof und dem Platz der Republik gefordert. Der Gebrauchtwagenhandel — sozusagen als „Zwischenlösung“ — stößt bei Krützen auf Ablehnung. Es sind zwei Gründe, die den Verwaltungschef auf die Palme bringen. „Alleine von der Optik her passt ein Autohandel nicht in ein Wohngebiet, das von vielen Spaziergängern genutzt wird, um zur Spielspinne oder ins Wildgehege zu gelangen“, nennt Krützen einen Grund. Der andere, sicherlich etwas brisantere: Baurechtlich sei ein solcher Betrieb an dieser Stelle gar nicht möglich. Der Fahrzeughandel sei eingerichtet worden, ohne die Stadtverwaltung zu informieren. „Es hätte zumindest eine Genehmigung im Rathaus eingeholt werden müssen — das ist aber nicht passiert“, sagt Krützen. Für ihn steht fest: Die Second-Hand-Fahrzeuge müssen raus aus dem Wohngebiet. „Am besten noch innerhalb dieses Monats.“ Der Verwaltungschef hat sich mit Rainer Baumgardt in Verbindung gesetzt und auf einen zügigen Abtransport der etwa zehn Autos gedrängt. „Die Kuh muss schnell vom Eis“, lautet Krützens Ansage. „Wir sind dabei, den Vertrag rückabzuwickeln“, sagt dazu Baumgardt.
Doch so ohne weiteres ist das wohl nicht möglich. Der Mietvertrag, den Gebrauchtwagenhändler Boris Schnitzler mit den WGV abgeschlossen hat, beinhaltet eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
„Darauf werde ich auch bestehen“, kündigt Schnitzler an. Immerhin habe er Investitionen getätigt, etwa in einen Zaun mit nagelneuen Betonfüßen, der seinen Handel von der Straße trennt. Dass er die Optik am Flugraben störe, kann er nicht nachvollziehen: „Es gibt Gebrauchtwagenverkäufe in unserer Stadt, die sehen richtig verranzt aus, ohne dass es jemanden stört.“
Mittlerweile hat Boris Schnitzler einen Brief erhalten, in dem die WGV um Verständnis bitten. „Sie wollen sich nun umschauen, ob sie ein alternatives Gelände für mich haben“, sagt Schnitzler. Sollte er ein gleichwertiges Areal erhalten, werde er darauf eingehen. „Wenn nicht, werde ich die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten und zusätzlich Rechtsmittel prüfen lassen.“