Brache: Gericht urteilt gegen Stadt

Der Bebauungsplan für die Brache am Hafen ist ungültig — wegen Formfehlern. Die Stadt muss nochmal ran.

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Neuss. Die Stadt hat vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab gestern der Beschwerde zweier Betriebe im Hafen statt — und erklärte den seit 2013 rechtskräftigen Bebauungsplan für die Industriebrache zwischen UCI-Kino und Zietschmannhallen für ungültig. Geschlagen gibt sich die Stadt nicht. Andreas Galland, der die Sache der Stadt vor Gericht verfocht, ist vielmehr überzeugt: „Das ist eine Niederlage, aber das Spiel ist nicht zu Ende.“

Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichtes hat allerdings eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, berichtet OVG-Sprecher Ulrich Lau. Demnach stünde der Stadt nur die Möglichkeit offen, gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg. Allerdings gab die Kammer den „Verlierern“ mit auf den Heimweg, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilbar wären. Und genau diesen Weg wird Galland heute den Mitgliedern des Planungsausschusses vorschlagen.

Gescheitert ist die Stadt mit ihrem B-Plan gestern an drei Punkten. Sie hat, so Lau, die Bekanntmachung für die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vollständig veröffentlicht. Ein formaler Fehler, der mit einer Bekanntmachung behoben werden könnte. Schwerer wiegen materielle Fehler: So wurden Emissionskontingente gebildet — und das nicht gegliedert, wie gefordert, sondern gebietsweit. Und sie hat eine falsche Lärmprognose zugrunde gelegt. Ein Hotel, das in den Speicherhäusern der ehemaligen Lagerhaus AG entstehen soll, dürfte nicht tags dem gleichen Lärm ausgesetzt werden wie nachts — neben einem Industriegebiet nicht ausgeschlossen. „Schlafräume sind schutzbedürftig“, sagt Lau. Seine Übersetzung des Urteils: „Die müssen umplanen.“

Die, das wäre weniger die Stadt, die mit dem Bebauungsplan nur den Rahmen für Investoren wie die Werhahn KG schafft, die ein neues Quartier mit Wohnungen und Büros errichten will. Oder der Düsseldorfer Projektentwickler „LO-Projekts“. Er ist Besitzer der Speicherhäuser und will dort ein Hotel einrichten. Seit Ende 2016 gibt es einen Betreiber, eine geänderte Baugenehmigung hält Rainer Kohl, Chef der LO-Projekts, noch nicht in Händen. Vielleicht sei die ja unterwegs. Was er hat, ist aber eine Baugenehmigung für Büros in dem Objekt.

Froh ist Galland, dass das OVG die städtebauliche Konzeption als gerechtfertigt anerkannt hat. Und dass er die Methodik, mit der die Stadt die Grundlagen beim Thema Geruch und Lärm ermittelt hat, nicht infrage stellt. Wären dazu Bedenken vorgetragen worden, so Galland, wäre die Situation dramatischer. So sagt er gelassen: „Ich sehe nicht, dass uns das um Jahre zurückwirft.“

Auch Bürgermeister Reiner Breuer sagt tapfer, dass er „Handlungsmöglichkeiten sieht, um in der Sache weiterzukommen.“ Von anderen Prozessbeteiligten lag gestern keine Stellungnahme vor.