Hafenspeicher: Gericht prüft Pläne

Wird der Bebauungsplan für ungültig erklärt, kann die Stadtverwaltung keine Baugenehmigungen mehr erteilen.

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Neuss. Diesmal geht es um das große Ganze: Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster verhandelt am Dienstag, 30. Januar, in öffentlicher Sitzung nicht (mehr) über einzelne Baugenehmigungen für Projekte auf der Industriebrache Rheintorstraße/Düsseldorfer Straße wie den Umbau der Gebäude der ehemaligen Neusser Lagerhaus AG in ein Drei-Sterne-Hotel. Vielmehr prüft die Kammer in einem Normenkontrollverfahren die generelle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes für das Gesamtareal, der im September 2013 in Kraft getreten ist.

Erkennt das OVG diesen Bebauungsplan für ungültig, kann die Stadtverwaltung auf dieser Basis keine Baugenehmigungen mehr erteilen. Doch auch das bedeutet nicht das Ende für alle Überlegungen, das Areal zu entwickeln. In einem internen Vermerk werden dazu drei Szenarien entwickelt. Allerdings spricht aus dieser Information an die Politik auch spürbare Gelassenheit. Hat nicht das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Dezember 2016 befunden, dass eine erteilte Baugenehmigung zur Neunutzung der „Speicherstadt“ die klagenden Hafenbetriebe nicht in ihren Rechten verletzt und auch nicht gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verstößt? Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das VG Düsseldorf hatte eine Berufung gegen sein Urteil zwar nicht zugelassen, doch hat die unterlegene Partei dagegen Beschwerde beim OVG Münster eingelegt. In dieser Sache steht die Entscheidung noch aus.

Kläger in allen diesen Verfahren sind die „Raiffeisen Warenzentrale Rhein-Main eG“ und die „Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH“, die vis-a-vis der Industriebrache im Hafen ansässig sind. Die Firmen, die sich durch eine Mannheimer Kanzlei vertreten lassen, fürchten, durch die zu erwartende neue Nachbarschaft am östlichen Innenstadtrand in ihrer unternehmerischen Entwicklung eingeschränkt zu werden. Ihr Rechtsbeistand war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

An dem Verfahren nimmt auch die von einem Kölner Büro vertretene Werhahn KG teil. Sie wurden beigeladen, erklärt OVG-Sprecher Ulrich Lau, weil die Entscheidung des Senates Auswirkungen auf die Pläne haben kann, die das Unternehmen für die Brache zwischen UCI-Kino und Zietzschmann verfolgt.

Ein anderer Akteur dort ist der Düsseldorfer Projektentwickler „Lo-Projects“, der die Metamorphose der „Speicherstadt“ betreibt. Der Bau eines Parkhauses in Anlehnung an die Speicher wurde schon genehmigt, ebenso die — beklagte — Umnutzung. Aktuell liegen zwei Bauanträge von ihm vor, sagt ein Sprecher der Stadt, die bearbeitet und wohl in naher Zukunft genehmigt werden. Dabei geht es einerseits um die Einrichtung eines Fitness-Studios, vor allem aber um die Änderung der Baugenehmigung zur Umnutzung, die an den neuen Verwendungszweck — Hotelbetrieb — angepasst werden muss. Der künftige Betreiber, die Gruppe „Choice Hotels Europe“, möchte ihr Comfort-Hotel mit 321 Zimmern Anfang 2020 in Betrieb nehmen. Doch auch eine geänderte Genehmigung könnte gerichtlich angefochten werden.