Bürgerin setzt Integrationsrat durch
Die Stadt muss ein Gremium für Migranten bilden, weil Bouchra El Maazi mehr als die benötigten 200 Unterschriften eingereicht hat.
Kaarst. Der heutige Mittwoch ist ein besonderer Tag für Bouchra El Maazi, denn der Stadtrat wird heute Abend aller Voraussicht nach feststellen, dass Kaarst zum ersten Mal einen Integrationsrat wählt. Als Mentorin hat El Maazi in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 200 gültige Unterschriften von nicht-deutschen oder eingebürgerten Kaarstern gesammelt und eingereicht. Das Gesetz sagt nämlich: In Städten mit mehr als 2000 Ausländern muss ein Integrationsrat dann gewählt werden, wenn mindestens 200 Unterschriften vorgelegt werden. In Kaarst leben derzeit rund 4000 Migranten. Also wird am 13. September, zeitgleich mit der Bürgermeister-, Landrats- und Seniorenbeiratswahl, ein neues Gremium mit neun Mitgliedern bestimmt.
Für Bouchra El Maazi ist das ein Erfolg. Aus der Sicht der Vorsterin mit marokkanischen Wurzeln ist die Situation der Migranten in Kaarst nämlich durchaus schwierig. „Viele geben ihre Kultur und Identität auf, um nicht aufzufallen“, sagt die 35-Jährige. El Maazi engagiert sich im Rahmen des Programms „Integrationslotsen“ — seit zwei Jahren in Neuss und seit kurzem auch in Kaarst. El Maasi hat immer gehofft, dass eine solche Interessensvertretung irgendwann auch in Kaarst gewählt wird. Und danach sieht es jetzt aus.
Nach der heutigen Stadtratssitzung wird die Verwaltung die Kaarster dazu auffordern, Wahlvorschläge bis zum 27. Juli, 18 Uhr, einzureichen. Der Wahlausschuss muss am 29. Juli über deren Zulassung — zusammen mit den Bürgermeister- und Seniorenbeiratswahlvorschlägen — entscheiden. Zur Wahl stellen dürfen sich alle volljährigen Bürger der Stadt Kaarst, auch wenn sie keinen Migrationshintergrund und somit kein aktives Wahlrecht haben. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle, die entweder eine deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder Geburt im Inland erhalten haben. Dazu kommen einige Grundbedingungen. So müssen alle Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit wenigstens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und ihren Hauptwohnsitz seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde haben.
Insgesamt 4645 Wahlberechtigte gibt es derzeit in Kaarst. Weil sich der Kreis derer bei der Integrationsratswahl von der Wählerschaft bei den Kommunalwahlen wesentlich unterscheidet, muss ein separates Wählerverzeichnis erstellt werden, sagt die Stadt. Demzufolge wird es wahrscheinlich auch eine separate Wahlbenachrichtigung geben. Gewählt werden kann auch per Brief.