Die Hochschule Neuss macht schon seit Jahren Verluste
Auf mehr als 650 000 Euro summiert sich das Minus der Hochschule Neuss seit dem Geschäftsjahr 2012.
Neuss. Die Zukunft der Hochschule Neuss bleibt ungewiss. Das vorläufige Insolvenzverfahren läuft weiter. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Freitag entschieden und eine Beschwerde gegen das Verfahren abgelehnt. Das Gericht begründet dies mit einer „drohenden Zahlungsunfähigkeit“, die dadurch eintreten könnte, dass die Hochschule ab dem 1. April keine staatliche Zulassung mehr besitzt.
Die Zulassung läuft am Mittwoch aus, danach darf die Hochschule keine neuen Studenten mehr aufnehmen, sondern nur noch dafür sorgen, dass die bisher eingeschriebenen 300 Studenten ihren Abschluss machen können. Dafür bestehen entsprechende Sicherheiten, die mittlerweile angefordert worden sollen. Den Insolvenzantrag gestellt hatte der Geschäftsführer der Hochschule Neuss, Mark-Oliver Müller, bereits am 9. März. Die Beschwerde dagegen, die das Amtsgericht am Freitag ablehnte, kam vom zweiten Geschäftsführer Professor Fadi Mohsen, der auch gleichzeitig einer der Gesellschafter ist. Somit bleibt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Bremen vorläufiger Insolvenzverwalter. Der ließ am Freitag durchblicken, er beurteile die „Aussichten der dauerhaften Fortführung der Hochschule auch unter Aufnahme neuer Studierender durchaus positiv“. Voraussetzung ist, dass die Hochschule wieder auf wirtschaftlich gesunde Beine kommt. Das war in den vergangenen Jahren nämlich nicht der Fall.
Regelmäßig fuhr die Hochschule Verluste ein. Das Geschäftsjahr 2013 (zum 30. September) schloss die Trägergesellschaft mit einem Minus von knapp 230 000 Euro ab. 2012 war der Fehlbetrag sogar 350 000 Euro groß. Und das Geschäftsjahr 2013/14 endete mit einem Minus von etwa 78 000 Euro. Das geht aus einer Aufstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters hervor. Insgesamt häufte die Hochschule Neuss in wenigen Jahren demnach ein Minus in Höhe von genau 658 111,17 Euro an. In den letzten beiden Bilanzen führte das zu einer so genannten bilanziellen Überschuldung — also ein bedrohliches Minus, das nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist.
Das rief auch das Wissenschaftsministerium auf den Plan. Mehrmals ermahnte es die Hochschule Neuss, die Jahresabschlüsse als Nachweis einzureichen, dass sie sich „nicht in einer finanziellen Krise/Insolvenzgefahr befindet“. Erstmals in einem Brief vom 20. August 2014, dann noch einmal vom 27. Oktober. Die gesetzten Fristen verstrichen. Nach Auskunft des Ministeriums wurden mittlerweile Unterlagen vorgelegt. Eine neue staatliche Anerkennung wurde bis vergangenen Dienstag aber nicht beantragt. Die Hochschule teilte dazu am Freitag mit: „Die bilanzielle Überschuldung ist im wesentlichen das Resultat von Anlaufverlusten in den Jahren 2012/13 (Jahr 4 nach Gründung) und zu einem geringeren Teil auch noch aus Jahr 2013/14. Nach den Planungsrechnungen schließt die Trägergesellschaft der Hochschule Neuss das laufende und das kommende Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis ab.“