Digitale Zähler verunsichern Hausbesitzer

Mit der Gesetzesänderung zur Energiewende werden digitale Stromzähler in Haushalten Pflicht. Viele Hausbesitzer in Kaarst sorgen sich nun um den Schutz ihrer Daten.

Digitale Zähler verunsichern Hausbesitzer
Foto: Busch

Kaarst. Als sie die Benachrichtigungskarte aus dem Briefkasten zog, war Gabriele Uerscheln irritiert. „Die Gelsenwasser Energienetze wollen einen digitalen Stromzähler bei mir einbauen. Aber ich weiß ja gar nicht, was der speichert und wer da möglicherweise meine Daten auslesen kann“, sagt die Eigenheimbesitzerin. Mit ihrer Unsicherheit ist sie nicht allein. „Viele Privathaushalte sind verunsichert. Denn mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende im vergangenen Jahr, sind sogenannte Smart-Meter für die Endverbraucher verpflichtend geworden“, sagt Werner Fliescher von der Eigentümervereinigung Haus und Grund.

Die neuen Messgeräte sollen dazu beitragen, den Stromverbrauch besser zu kontrollieren und Stromfresser schneller identifizieren zu können. „Privathaushalte profitieren davon kaum. Denn selbst wenn ich weiß, dass der Strom für meinen Elektroherd zur Mittagszeit am teuersten ist, werde ich nicht auf das Kochen verzichten können. Die Waschmaschine oder den Staubsauger in weniger stromintensiven Zeiten, wie den Morgen- oder Abendstunden zu benutzen, ist zumindest in Mehrfamilienhäusern so gut wie ausgeschlossen. Bei der daraus entstehenden Lärmkulisse sind Streitigkeiten vorprogrammiert“, so Fliescher.

Bettina Cebulla von der Verbraucherzentrale NRW kann den Frust verstehen. „Wir begrüßen zwar grundsätzlich die Einführung der intelligenten Technik, allerdings nicht für kleine Privathaushalte. Dort zweifeln wir den Nutzen an“, sagt die Juristin. Eine Widerspruchsmöglichkeit gäbe es aber nicht. „Der Endverbraucher muss den Einbau der neuen Strommesser zulassen“, erläutert sie. Und er muss auch die zusätzlichen Kosten tragen. „Die neue Technik passt nicht unbedingt an die Plätze der ausrangierten Stromzähler. Für das Anbringen neuer Halterungen entstehen Kosten von rund 1000 Euro, die der Eigentümer bezahlen muss“, erklärt Cebulla. Allerdings sei die Einführung der sogenannten Smart-Meter augenblicklich nur für Stromverbraucher vorgeschrieben, die mehr als 10 000 Kilowattstunden pro Jahr konsumieren. Das seien in der Regel Unternehmen. „Privathaushalte erreichen diesen Verbrauch nicht“, so Cebulla.

Ab 2020 werden die elektronischen Zähler für Haushalte Pflicht, die mehr als 6000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, bis 2032 müssen alle alten Stromzähler ausgetauscht sein. Den Zeitpunkt für die Umstellung bestimmt der Netzbetreiber. In Kaarst ist das die Westnetz, in deren Auftrag die Gelsenwasser Energienetze (GWN) den Zählertausch ausführen. „Wenn die Betriebszeit eines Stromzählers abgelaufen ist, werden die analogen durch digitale Geräte ersetzt. Das ist laut Gesetz nach 16 Jahren der Fall“, erläutert Heidrun Becker von der Gelsenwasser AG, zu der die GWN und die Stadtwerke Kaarst gehören. Die neuen Zähler hätten aber keine Mehrfunktionen. „Sie bieten nur die Möglichkeit, mit der intelligenten Technik ausgestattet zu werden. Dazu bedarf es aber einer zusätzlichen Einheit“, so Becker.

Die digitalen Stromzähler, die aktuell in den Kaarster Haushalten eingebaut werden, könnten weder Daten speichern noch den Verbrauch an den Energielieferanten melden. „Der Stromzähler wird auch weiterhin vor Ort abgelesen“, so Becker.