Entlastung: Land muss für U-3-Plätze zahlen
Neuss hatte mit 22 Städten und Kreisen geklagt: Finanzierung der Kita-Umbauten nicht korrekt.
Neuss/ Münster. Der Grundsatz ist schlicht und logisch: Das Land als Gesetzgeber darf den Kommunen keine neuen Aufgaben zuordnen oder Aufgaben stark verteuern, ohne dafür auch einen Ausgleich zu schaffen. Dieses Konnexitätsprinzip nach dem Motto "Wer bestellt, muss bezahlen" ist seit 2004 in der Landesverfassung verankert.
Am Dienstag haben die Richter am Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden, das müsse auch umgesetzt werden. Damit haben sie der Klage von 23 Städten und Kreisen, darunter auch Neuss, Recht gegeben.
Es geht um die Finanzierung der zusätzlichen U-3-Plätze. Ab Sommer 2013 gibt es einen Rechtsanspruch darauf, das Land aber hat die Kosten für die Ausbauten den Städten und Gemeinden aufgedrückt. In Neuss sind die Anstrengungen zur Umsetzung groß.
Ein Versorgungsgrad von 20 Prozent ist erreicht, bis August 2013 soll er auf 35 Prozent ausgeweitet werden. Damit, so hofft man, ist der Rechtsanspruch zu erfüllen. Die letzten 14 der 975 Plätze bis zu dieser Quote sollen im Sommer 2014 zur Verfügung stehen
Etwa 900.000 Euro hat die Stadt bisher in Um- und Ausbau de Einrichtungen für zusätzliche U-3-Plätze gesteckt. Jeder Platz wird von der Kommune mit etwa 4.100 Euro gefördert; weitere Mittel werden bis zum Sommer 2013 benötigt.
Dass das nicht nur die Stadtfinanzen übermäßig beansprucht, sondern auch der Landesverfassung widerspricht, war Ausgangspunkt für die Stadt, sich an der Sammelklage zu beteiligen. Umso größer am Dienstag die Freude im Rathaus.
Das Gericht habe der Klage "im Grunde stattgegeben", sagt Bürgermeister Herbert Napp. Kleiner Wermutstropfen: Die Neusser Klage wurde als unzulässig zurückgewiesen. "Ohne die Urteilsbegründung zu kennen: Wir waren wohl als kreisangehörige Stadt nicht klagebefugt", vermutet Napp.
"Bedauerlicherweise" habe sich ja der Kreis der Klage nicht angeschlossen. "Doch die Urteilsbegründung gilt für alle, das Konnexitätsprinzip natürlich auch in Neuss."
Nun muss die Landesregierung die Finanzierung per Gesetz neu regeln. Natürlich werde die Stadt den Ausbau bis dahin nicht unterbrechen; "sonst würden wir von Eltern verklagt, und zwar zu Recht". Napp rechnet mit einer späteren Rückerstattung.
Eine 100-prozentige Finanzierung durch das Land erwartet er nicht und hält das auch nicht für zwingend: "Ich glaube, es muss doch eine gewisse Interessensquote der Städte geben."