Ethikkonzept für die Rettungsdienste steht
Nach dem Skandal um entwürdigende Patienten-Fotos gibt es jetzt klare Regeln für die Mitarbeiter.
Neuss. Nach den Skandalfotos, die Mitarbeiter der Neusser Johanniter vor rund einem Jahr von Patienten gemacht und im Internet über das soziale Netzwerk „Facebook“ verbreitet hatten, steht nun das neue Ethikkonzept für die Neusser Rettungsdienste. Es wurde diese Woche der Arbeitsgruppe Rettungswesen — einem Unterausschuss des Stadtrates — vorgestellt.
Tobias Eilers, Johanniter
„Die Johanniter und andere Rettungsdienste sind sehr verantwortungsvoll und konsequent mit dem Thema umgegangen“, lobt der Beigeordnete Stefan Hahn. Die Stadt hat die Johanniter, Malteser und das Deutsche Rote Kreuz mit der Ausführung des Rettungswesens beauftragt. „Fortbildungen und klare Anweisungen sind jetzt so verankert, dass wir zuversichtlich sind, dass die Mitarbeiter künftig noch verantwortungsvoller mit dem Thema umgehen — wobei dies auch schon vorher bei 99 Prozent der im Rettungsdienst Tätigen so war.“ So hatten die entwürdigenden Fotos der drei Rettungssanitäter auch bei den Rettungsdiensten selbst für große Empörung gesorgt. Den drei Mitarbeitern wurde fristlos gekündigt. Ein Strafverfahren läuft noch.
„Schulungen zu Persönlichkeitsrechten und Dienstgeheimnissen gab es schon immer. Wir haben jetzt aber jährliche Fortbildungen im Umgang mit sozialen Medien fest verankert“, so Tobias Eilers, Sprecher der Johanniter. „Die ersten 120 Mitarbeiter verschiedener Rettungsdienste wurden bereits im November geschult.“ Weitere Termine folgen. Darüber hinaus sei nun der Umgang mit Smartphones genau geregelt. „Es ist jetzt grundsätzlich verboten, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sowie sonstige Mediadaten während der Dienstzeit zu fertigen und weiterzugeben“, sagt Eilers. Ein komplettes Verbot von internetfähigen Handys im Rettungsdienst habe man bewusst nicht einführen wollen, erklärt Olaf Beuth von den Neusser Maltesern. „Zum einen gibt es dienstliche Smartphones, zum anderen können Smartphones im Einsatz durchaus nützlich sein.“ Beispielsweise gebe es eine Handy-App des Kreises zu Versorgungsmaßnahmen. Auch bei seltenen Notfällen könne es sinnvoll sein, sich schnell über ein Smartphone zu informieren.