Gefährder-Kontrolle mit Neusser Technik
Die Firma 3M ist führend im Gebiet der elektronischen Überwachung.
Neuss. 180 Gramm schwer, so groß wie ein Smartphone — und ausgerüstet mit GPS- und Mobilfunksender. Das sind die Eckdaten des „1 Track Electronic Monitoring“-Systems — auch Fußfessel genannt. Hersteller solcher Geräte ist die auch in Neuss ansässige US-Firma 3M. Der Hightech-Konzern ist führend in der Sicherheitsbranche und rüstet Dutzende Staaten mit hochkomplexen Überwachungslösungen aus. Dazu zählen Systeme zur Stimmen-Wiedererkennung, zur Gebäude-Überwachung sowie Bewegungskontrolle von Personen via GPS. Der Konzern ist Weltmarktführer in dem Segment. „Dies liegt auch daran, dass wir mit unseren Lösungen alle aktuellen Anwendungsfelder abdecken können — von der Alkoholkontrolle über Hausarrest bis hin zum Einsatz gegen häusliche Gewalt“, sagt 3M-Sprecher Stephan Rahn.
Geht es nach Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas, sollen künftig die etwa 550 sogenannten Gefährder — also Personen, die in Verdacht stehen, einen terroristischen Anschlag in Deutschland zu verüben — mit einer Fußfessel überwacht werden. Bisher darf nur bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen, die schon eine Haftstrafe verbüßt haben, das GPS-Gerät angelegt werden, — Mördern, Totschlägern oder Sexualstraftätern.
In Nordrhein-Westfalen tragen derzeit sieben Personen ein solches Gerät, in Bayern sind es 31. In ganz Deutschland 88. Alle Geräte kommen aus dem Hause 3M. In Neuss ist ein Spezialist angestellt, der an der Produktion und Weiterentwicklung des Geräts beteiligt ist. Hergestellt werden die Systeme allerdings von einer Tochterfirma in Israel. Etwa 100.000 solcher Geräte kommen in den USA zum Einsatz, 50.000 im Vereinigten Königreich, 600 in Österreich. Anders als in Deutschland werden im Ausland die GPS-Kontrollgeräte gerne als „Haftersatz“ eingesetzt, was den exorbitanten Mengenunterschied erklärt. Verurteilte umgehen so dem Gefängnis, gehen weiter arbeiten, dürfen beispielsweise nach Feierabend ihre Wohnung nicht verlassen.
Nicht alle weltweit verbreiteten Geräte sind von 3M, aber die meisten. Aus Sicherheitsgründen weist die Firma aber weitere Anfragen ab. „Das sind Fragen für die zuständige Behörde“, sagt 3M-Sprecher Rahn.Diese Behörde ist die hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HDZ). Hessen war das erste Land im Bund, das die Fußfesseln in einem Pilotprojekt einsetzte. Erst 2012 trat unter anderem Nordrhein-Westfalen der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) mit Sitz in Bad Vilbel bei. Leiter der GÜL ist Hans-Dieter Amthor.
„Man stellt sich bei uns große Räume und viele Überwachungsmonitore vor“, sagt Amthor. „Doch das ist falsch.“ Für die Überwachung der 88 Straftäter reichen zwei Monitore. In jeweils Zwölf-Stunden-Schichten wechseln sich zwei diensthabende Mitarbeiter ab.
Nur sobald einer der Straftäter seinen vom Richter individuell festgelegten Bewegungskorridor verlässt, erscheint auf einem Monitor die Warnmeldung. Wenn die Träger sich immer korrekt verhalten, bleiben sie unsichtbar. Der zweite Monitor zeigt ein fest vorgeschriebenes Handlungsprotokoll, damit die Diensthabenden Maßnahmen einleiten können. Diese reichen vom persönlichen Hinweis-Anruf, bitte ins erlaubte Gebiet zurückzukehren, bis hin zum großen Polizeieinsatz, erklärt Amthor, der das Gerät zum Testen sechs Wochen trug.
Der Akku hält etwa einen Tag, er muss jede Nacht vom Träger zwei Stunden geladen werden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Tut er das nicht, beginnt das Gerät eine Stunde bevor sich der Akku dem Ende neigt zu vibrieren. „Sollte das Gerät nach 30 Minuten immer noch nicht laden, erhalten wir ein Alarmsignal, und leiten die nötigen Schritte ein“, sagt Amthor. Das Gerät hat aber auch kleine Schwächen. Beispielsweise in Tunneln kann das GPS-Signal abbrechen. Um die Person weiter orten zu können, ist eine Simkarte in der Fußfessel integriert. Mittels Mobilfunk wissen die Behörden, in welchem Funkmast sich das Gerät zuletzt eingeloggt hat. Verloren gegangen sei so noch niemand.