Gesamtschule: Die Politik soll die Zahl der Eingangsklassen festlegen
Der Umbau der alten Realschule und ein Neubau sind möglich.
Kaarst. Aus zwei auslaufenden Schulen am selben Standort eine neue aufbauen — das ist eine echte Herausforderung. Nicht nur, weil Schüler, Lehrer und Eltern ein Anrecht auf einen reibungslosen Schulalltag haben, sondern auch, weil von den Entscheidungen zur Umsetzung die Zukunft der Kaarster Schullandschaft abhängt.
2011 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Einrichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Elisabeth-Selbert-Realschule und der Hauptschule in Büttgen zu stellen. Eine zukunftsweisende Entscheidung war nötig, weil die Hauptschule seit Jahren wegen geringer Anmeldezahlen um den Fortbestand kämpfte. Am 1. August 2013 ging die neue Schule auf einer Etage des Realschulgebäudes an den Start. Haupt- und Realschule bilden seither keine Eingangsklassen mehr, sie laufen sukzessive aus.
Klar ist: Die hochfahrende Gesamtschule braucht Platz. Jedes Schuljahr kommen nicht nur weitere Schülerjahrgänge, sondern auch neue Lehrer hinzu. „Investitionen in das Hauptschulgebäude sind nicht mehr sinnvoll, das gibt die Bausubstanz nicht her“, sagt Sebastian Semmler. Das sei bereits gutachterlich festgestellt worden. Für den Um- beziehungsweise Ausbau des etwa gleichalten Realschulgebäudes hingegen liegt bereits eine von der Verwaltung in Auftrag gegebene Konzeptstudie vor. Die hat die Politik bislang aber noch nicht zu sehen bekommen, und auch das Ergebnis der Prüfung der Gebäudequalität steht derzeit noch aus. Um kurzfristig Raum zu schaffen, werden ab dem kommenden Schuljahr vorübergehend zweigeschossige Module mit einer Mensa und vier zusätzlichen Klassenräumen auf dem Schulhof der Real-/Gesamtschule aufgebaut.
Also Um- oder doch besser Neubau? Erst wenn klar sein sollte, dass auch das Realschulgebäude nicht mehr vernünftig genutzt werden kann, werde über Standorte für einen Neubau nachgedacht, sagt Semmler. Infrage kämen dann zum Beispiel auch das Hauptschulgelände oder das freie Feld gegenüber des Schulzentrums, zwischen L 154 und K 34. Möglicherweise, sagt der Schuldezernent, liege Letzteres aber schon im vom Bebauungsplan ausgenommenen Außenbereich.
Sicher ist: Die Planungsleistungen für einen Um- oder Neubau der Gesamtschule müssen europaweit ausgeschrieben werden. „Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass genau definiert ist, was wir wollen“, betont Semmler. Ein entscheidender Faktor, die Größe betreffend, sei dabei auch die Frage, ob die Gesamtschule künftig weiter vier- oder womöglich doch fünfzügig geführt werden soll. „Da dränge ich auf eine inhaltliche Positionierung der Parteien“, sagt Semmler. „Diese Entscheidung muss kurzfristig fallen.“