Gesetzentwurf stützt Konverter-Bau
Im Kampf gegen den Bau eines Stromkonverters droht den Kaarstern ein Rückschlag.
Kaarst. Ist der Bau des Stromkonverters auf Kaarster Gebiet nicht mehr zu verhindern? Ein Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes bereitet Bürgermeister Franz-Josef Moormann jedenfalls Sorge. Es geht um den Paragrafen 16. Der regelt das für die Durchsetzung der Konverterpläne möglicherweise notwendige Zielabweichungsverfahren. Bislang setzt das Gesetz ein Einvernehmen der Kommune voraus, wenn auf ihrem Gebiet von den Festlegungen des geltenden Regionalplans abgewichen werden soll.
Die Neufassung sieht dieses Einvernehmen nicht mehr vor, sondern spricht nur noch von einer Entscheidung im Benehmen mit der Gemeinde. Das gilt nicht nur für den Spezialfall Konverter-Bau — aber auch. Zur Erklärung: Zur Einbindung der Gleichstromleitung von Osterath nach Baden-Württemberg will der Netzbetreiber Amprion auf der sogenannten Kaarster Dreiecksfläche — an der Grenze zu Osterath, zwischen A 57, Bahnlinie und L 30 — einen Konverter errichten, der Strom aus Kraftwerken in Gleichstrom wandelt. 2019 soll das Atomkraftwerk Philippsburg vom Netz gehen. Bis dahin müssen Leitung und Konverter stehen. Mit dem Bau soll spätestens 2018 begonnen werden. Der Spannungsumwandler benötigt eine Fläche von 360 mal 270 Metern. Die Hallen sind rund 18 Meter hoch. Im gültigen Regionalplan ist die wegen der Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung (etwa 1000 bis 1300 Meter, je nach Standort) favorisierte Dreiecksfläche als „Bereich für Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ ausgewiesen. Dort sollen Sand und Kies gewonnen werden. Ein entsprechender Antrag des Unternehmens ACL lag vor und war quasi genehmigungsreif. Sogar eine Untätigkeitsklage gegen den Rhein-Kreis als Genehmigungsbehörde wurde angestrengt.
Zum Notartermin, bei dem ein Verkauf der Dreiecksfläche von ACL an Amprion besiegelt wurde, legte der Rhein-Kreis mit einem Planfeststellungsbeschluss die Erlaubnis zur Auskiesung vor. Für Franz-Josef Moormann passt die nun geplante Gesetzesänderung in den bisherigen Verlauf eines „eigenartigen Verfahrens“. Der Bürgermeister sieht die eigene Planungshoheit in Gefahr.
„Die Planungshoheit ist Kernkompetenz der Städte und Gemeinden“, sagt er. „Es gibt einen Regionalplan, der selbst laut dem im August 2014 ins offizielle Änderungsverfahren gegangenen Änderungsentwurf an dieser Stelle Auskiesung vorsieht, es gibt zwei Resolutionen des Kaarster Stadtrats, der sich klar gegen einen Konverter ausspricht, wir sind gesprächsbereit, aber keiner aus dem öffentlichen Bereich positioniert sich in diesem Punkt. Da fühlt man sich als Kommune nicht ernstgenommen.“ Tatsache ist: Die Zuordnung „Kiesabbau“ muss erst revidiert werden, ehe das Gelände für einen Konverter genutzt werden kann. Dafür muss entweder der Regionalplan geändert oder ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden. Die Frage ist, welche Rolle die Stadt Kaarst bei Letzterem noch spielt. „Mit der Gesetzesänderung wird versucht, das, was uns bisher als Rechtsposition zur Verfügung stand, einfach aus der Hand zu nehmen“, sagt Moormann. „Ich werde deshalb alle, die im Landtag Einfluss nehmen können, bitten, dafür zu sorgen, dass das Landesplanungsgesetz so bleibt, wie es jetzt ist.“