Baugenehmigung steht noch aus
Die Stadt Kaarst hat den Supermarkt-Bau noch nicht genehmigt, da ein Nachweis fehlt.
Büttgen. Bei den Büttgener Einzelhändlern und all jenen, die sich nach der Schließung der „Kaiser’s“-Filiale am Rathausplatz wieder einen Supermarkt mitten im Herzen von Büttgen wünschen, wird der Anblick Erleichterung ausgelöst haben. Das Bauschild mit der Nachricht: „Wir bauen für Sie!“ steht schon seit mehr als zwei Wochen am Berliner Platz.
So weit, wie die große Holztafel suggeriert, ist das Projekt „Supermarktneubau“ allerdings noch nicht. Die Stadt Kaarst hat die Baugenehmigung noch nicht erteilt. Den Bauantrag haben die Investoren, die Gebrüder Winterling aus Kaarst, bereits Anfang Juni gestellt. „Derzeit fehlt noch ein technischer Nachweis“, sagt Stephan Adams aus dem Bürgermeisterbüro. „Die vorbereitenden Arbeiten im Hintergrund laufen aber, eine Verzögerung im Gesamtablauf gibt es bislang nicht.“
Derweil sorgt eine von Mitgliedern der Bürgerinitiative „WIR in Büttgen“ unterzeichnete Bürgeranfrage an den Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrs- beziehungsweise an den Bau- und Umweltausschuss für zusätzlichen Diskussionsstoff. In der Anfrage geht es um die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf das Baugrundstück und konkret um die Begründung eines sogenannten Erbbaurechts.
Die Initiative, der sich viele Anwohner des Berliner Platzes angeschlossen haben, kämpft gegen den Supermarkt „direkt vor der Haustür“. Für die geplante neue Rewe-Filiale mit 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist der westliche Bereich des Berliner Platzes festgelegt. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans sei darüber informiert worden, dass die Grundstücksfläche an den Investor verkauft wird und der neue Parkplatz an der Ostseite des Berliner Platzes im Eigentum der Stadt bleibt, heißt es in der Anfrage an die Stadt. Verschiedenen politischen Quellen sei jetzt zu entnehmen, dass es keinen Verkauf gegeben habe, sondern ein Erbbaurecht über 35 Jahre begründet und dem Investor übertragen worden sei.
Im Namen der Büttgener Bürger und insbesondere der Anlieger bitte man um Information und Aufklärung. Bürgermeister Franz-Josef Moormann bestätigt die Übertragung des Erbbaurechts. Die Politik, sagt er, habe darüber im März und April kurzfristig in nichtöffentlichen Sitzungen mit jeweils deutlicher Mehrheit entschieden. Zur Laufzeit könne er sich derzeit nicht äußern — mit Rücksicht auf den Vertragspartner.
Fakt ist: Immer mehr Städte nutzen die Möglichkeit, „nur“ Erbbaurechte auszugeben, um die Stadtplanung in den Händen zu halten. Juristisch stellt die Einräumung ein „Weniger“ im Vergleich zur Vollrechtsübertragung dar. Bei einem Erbbaurecht bleibt die Stadt Eigentümerin; der Investor erhält lediglich das Recht, auf dem Platz ein Gebäude zu errichten und zu betreiben. Die Erlöse aus einem Erbbaurecht liegen dafür regelmäßig deutlich unter den Verkaufserlösen.
„Hinter der Entscheidung steht für mich die Erkenntnis aus den Erfahrungen rund um die Kaarster Stadtmitte“, sagt Franz-Josef Moormann. „Bei der Schnelllebigkeit der Wirtschaft ist es vielleicht gar nicht falsch, Eigentum nicht aus der Hand zu geben — gerade bei Grundstücken in zentraler Lage. Nur so lässt sich Stadtentwicklung beeinflussen.“
„Eine kurze Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags“, sagt Wolf-Rüdiger von der Fecht, Jurist und Mitunterzeichner der Bürgeranfrage, „könnte aber auch darauf schließen lassen, dass weder der Investor noch die Stadt von einer Nachhaltigkeit des Projektes ausgehen. Auch könnten die in der Zwischenzeit im Zusammenhang mit dem Berliner Platz entstandenen Kosten die Erlöse aus dem Erbbaurecht übersteigen. Die Kommunikation der Stadt ist in jedem Fall unbefriedigend.“