Streit am Arbeitsplatz beschäftigt Landgericht
56-Jähriger soll einen Kollegen angegriffen haben.
Neuss. Was geschah wirklich am 28. September 2011 in der Werkhalle eines Neusser Industrieanlagenbauers? Diese Frage beschäftigte gestern das Düsseldorfer Landgericht im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Neusser Amtsgerichts. Die erste Instanz hatte einen 56-Jährigen im Januar 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Neusser Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der gelernte Dreher seinen Kollegen (47) mit einem etwa fünf Kilo schweren Werkzeug und durch das Drücken auf einen Werkezugwagen vorsätzlich schwer verletzt hatte. Dabei hatte der Kollege zwei gebrochene Rippen und einen Milzriss davongetragen. Die Milz musste dem 47-jährigen später entfernt werden.
Der Angeklagte bestritt gestern, seinen Kollegen vorsätzlich derart schwer verletzt zu haben. Vielmehr habe der Zerspanungsmechaniker ihn daran hindern wollen, die Spannbacke aus dem Werkzeugschrank zu benutzen. Dabei habe der 47-Jährige zunächst eine Schrank-Schublade brutal zugetreten. Anschließend habe sein Kollege immer wieder mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen. Er habe das Werkzeug weggeworfen und den Kollegen getroffen. Schließlich habe er ihn am Hals gepackt und auf dem Werkezugwagen fixiert. „Er war wie rasend“, sagte der 56-Jährige.
Sein Ex-Kollege sagte aus, der Dreher habe ihm von hinten die Spannbacke auf den Kopf schlagen wollen. Als er sich duckte und weglaufen wollte, habe er das Werkzeug nach ihm geworfen, ihn am Rücken getroffen, ihn danach gewürgt und auf den Werkzeugwagen gedrückt. „Der Angeklagte hat mein Leben zerstört“, sagte der 47-Jährige. Der Prozess wird am 24. August fortgesetzt.