Gleichgeschlechtliche Paare melden sich für Eheschließung an

Dem Standesamt liegen bereits etwa 30 Anfragen von Paaren vor.

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Neuss. Manche wünschen sich nur einen sachlichen Amtstermin, andere eine richtige Hochzeitszeremonie: Auch gleichgeschlechtliche Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können diese Verbindung bald in eine Ehe umwandeln. Dies wird ab dem 1. Oktober dieses Jahres für Paare bundesweit möglich sein. „Wir haben seit Ende Juni bereits circa 30 solcher Anfragen erhalten“, sagt Sandra Spahn, Leiterin des Neusser Standesamtes. Mit den meisten Paaren sind Termine bereits vereinbart. „Bei anderen konnten wir noch keinen Termin offiziell festhalten, weil die Umwandlung — wie die Eheschließung auch — erst sechs Monate vor dem Termin angemeldet werden kann“, sagt Spahn. Viele Paare möchten jedoch am gleichen Tag heiraten, an dem einst die Partnerschaft eingetragen wurde.

Für die Paare ändert sich im Grunde aus rechtlicher und steuerlicher Sicht nicht viel. Bereits seit 2005 haben eingetragene schwule und lesbische Partner in Bezug auf Rente und Unterhalt die gleichen Rechte und Verbindlichkeiten, wie Eheleute auch. 2013 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass gleichgeschlechtliche Paare steuerlich gegenüber heterosexuellen Paaren nicht benachteiligt werden dürfen. Für beide Seiten gilt somit gewöhnlich die Steuerklasse IV. Auch in anderen Belangen, wie beispielsweise Besuchsrecht bei Krankenhausaufenthalt, sind beide Partnerschaften gleichgestellt.

Änderungen gibt es aber im Adoptionsrecht. Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare weder im Aus-, noch im Inland gemeinsam ein Kind adoptieren. Dies soll nun anders werden. Schwule und lesbische Paare dürfen laut dem neuen Gesetzesbeschluss nun auch gemeinsam Kinder adoptieren.

Für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe fallen in Nordrhein-Westfalen keine Gebühren an. „Auch in den anderen Bundesländern werden keine Gebühren verlangt“, sagt Klaus Jetz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lesben- und Schwulenverband. „Es kann aber sein, dass man für die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder anderer Unterlagen, die für die Umwandlung benötigt werden, zahlen muss.“ Auch die Anlage eines Stammbuches kostet beispielsweise extra. „Bei uns möchten sieben gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Oktober heiraten“, berichtet Spahn. Bei diesen Paaren werden dann die üblichen Kosten für eine Eheschließung fällig.

Doch bei der Gleichstellung geht es den Paaren nicht nur um Adoption, Steuern oder juristische Formulierungen. Auch Jetz betont: „Eigentlich war in beiden Formen alles geregelt und gleichgestellt. Genau deshalb war die eingetragene Partnerschaft neben der Ehe überflüssig.“ In wenigen Wochen gehört die Teilung der Vergangenheit an. Jetz: „Dann gibt es nur die Ehe — für alle.“

Im Eheregister dauert es allerdings noch rund ein Jahr, bis aus den Bezeichnungen „Mann“ und „Frau“ ein neutrales „Ehepartner I und II“ werden könnte. „In der Eheurkunde können die Beamten das am Computer ändern“, sagt Klaus Jetz. „Im System soll das erst im Herbst 2018 passieren.“