Grünes Licht für den neuen Sportplatz
Die Anlage in Knechtsteden soll bis zum Spätsommer fertiggestellt werden.
Dormagen. Jürgen Steinmetz möchte zum Abschied aus dem Kreishaus ungern Baustellen hinterlassen. In Knechtsteden nimmt er dies jedoch gern in Kauf. Für den scheidenden Kreissportdezernenten ist es der „Startschuss“ für ein Projekt, das die Sportlandschaft in Dormagen bereichern wird: Gestern übergab Bürgermeister Erik Lierenfeld die Baugenehmigung für die Schulsportanlage des Norbert-Gymnasiums an den Bauherrn, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, und den Allgemeinen Vertreter Steinmetz.
Die Bauarbeiten können damit in Kürze beginnen. Der Neubau ist notwendig, weil die über 50 Jahre alte Sportanlage der Schule in einem schlechten Zustand ist. Der Trägerverein des Gymnasiums hatte sich mit dem Rhein-Kreis und der Stadt auf einen Neubau geeinigt. Der war lange Zeit umstritten, vor allem über die Finanzierung wurde und wird heute noch in Ausschüssen diskutiert. Dabei wird die finanzielle Belastung für die Stadt geringer ausfallen als ursprünglich angenommen. Unter Führung der Jamaika-Koalition in der vergangenen Wahlperiode war ein maximaler Gesamtzuschuss von 200 000 Euro für das Projekt vereinbart worden. Wahrscheinlich ist lediglich die Hälfte als städtischer Beitrag notwendig. „Wir gehen von einer 70- bis 80-prozentigen Bezuschussung durch das Land aus“, sagt Steinmetz. Die Restkosten teilen sich der Kreis und die Stadt in einem Verhältnis von zwei zu eins.
Dass es weitestgehend bei diesen Gesamtkosten bleiben wird, haben, so Steinmetz, die Ausschreibungsergebnisse gezeigt. „Jetzt können Kreisausschuss und Kreistag im März die Arbeiten vergeben.“ Zum neuen Schuljahr soll die Anlage genutzt werden können. Auf dem Weg zur Umsetzung waren Hindernisse aus dem Weg zu räumen: Aus Landschaftsschutzgründen musste die Anlage auf dem Areal neu positioniert werden. Die notwendige Fällung von Bäumen ist abgeschlossen worden. Eine 2530 Quadratmeter große Streuobstwiese wird als Ersatzfläche angelegt. Ein Knackpunkt vor der Erteilung der Baugenehmigung waren Bedenken der Bodendenkmalbehörde des Landschaftsverbandes. Zunächst musste geklärt werden, wie weit historische Entwässerungsanlagen von der Baumaßnahme betroffen sein könnten. „Weil die Eingriffe maximal zehn bis 20 Zentimeter tief in den Boden gehen werden, konnten die Bedenken ausgeräumt werden“, so Steinmetz.