Grundschule: Sportunterrichtfällt nach Landeserlass aus
Für den Unterricht in den Klassen eins bis vier sollte ein Sportstudium Voraussetzung werden. Nun gab es eine Entschärfung: Auch Zertifikate reichen aus.
Rhein-Kreis. An der Geschwister-Scholl-Grundschule in Neuss-Derikum fällt die nächsten zwei Wochen der Sportunterricht aus. Statt dessen erhalten die Kinder Unterricht in anderen Fächern. „Hätte das Schulministerium vor Erstellen des Stundenplans mitgeteilt, dass auch Lehrer mit C-Lizenz Sport unterrichten dürfen, hätte weiterhin Sport gegeben werden können“, sagt Schulleiterin Florence Kostrzewa. So aber habe sie nicht gewusst, wie sie so schnell Ersatz für einen einzigen ausgeschiedenen Sportlehrer habe finden sollen.
Grund ist ein neuer Erlass der Landesregierung zum Sportunterricht in den Klassen eins bis vier. Demnach sind ein Sportstudium oder — so die jüngste Ergänzung — mindestens ein Übungsleiterschein C oder die Teilnahme an einem Zertifikatskursus der Bezirksregierung die Voraussetzungen.
„Wegen der eingetretenen Rechtsunsicherheit wird an Neusser Grundschulen teilweise kein Sportunterricht erteilt“, bestätigt der Neusser CDU-Parteichef Jörg Geerlings und kritisiert: „Das Land darf den Sportunterricht an Grundschulen nicht durch seine Regelungswut verhindern.“
Auch an der Grundschule „Die Brücke“ in der Neusser Nordstadt sind die Lehrer verstimmt. „Das Klassenlehrerprinzip bleibt unberücksichtigt, wonach die Kinder von möglichst wenigen Lehrern unterrichtet werden sollen“, ärgert sich Schulleiterin Sylvia Decker. „Viele Lehrer haben jahrelang ohne Zertifikat, aber unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, Sportunterricht gegeben.“ Das sei nun nicht mehr möglich. „Wir mussten deshalb den Unterricht anders verteilen und haben es auch geschafft, dass alle Klassen die vorgesehenen drei Sportstunden die Woche bekommen.“
Von ausfallenden Sportstunden ist dem Schulamt im Rhein-Kreis nichts bekannt. Dort herrschte durch die mehrfachen Nachbesserungen des Erlasses aber selbst Unklarheit über die genauen Auswirkungen. „Jetzt steht fest, dass die bisherigen Lehrer weiterhin Sport unterrichten dürfen“, sagt Schulrat Alois Mayer. „Aus Sicherheitsgründen hätte schon jetzt kein Lehrer Sport geben dürfen, der weder einen Übungsleiterschein noch ein Zertifikat der Bezirksregierung hatte.“ Angesichts von 200 Sportlehrern für die 75 Schulen im Rhein-Kreis sei der Sportunterricht an den Grundschulen auch nicht in Gefahr.
Die Christoph-Rensing-Schule in Dormagen-Horrem zählt zu den Schulen, die ausgebildete Sportlehrerinnen im Kollegium hat. „Sport wird bei uns nicht fachfremd unterrichtet“, sagt Rektorin Adelheid Rothenburg. Schwieriger war die Situation an der kleineren St.-Nikolaus-Schule in Dormagen-Stürzelberg. „Wir hatten bislang keine ausgebildeten Sportlehrerin“, berichtet Sonja Klevers, kommissarische Schulleiterin. „Die Kolleginnen, die Sport unterrichteten, haben sich entsprechend weiter gebildet.“
In Grevenbroich ist Erika Voets, Leiterin der Grundschule Erftaue in Gustorf und kommissarische Leiterin der Neuenhausener „Schule am Welchenberg“, erleichtert über die Nachbesserungen des Erlasses: „Jetzt kann bei uns der Sportunterricht fast so weiterlaufen wie bisher“, sagt sie.