Haftstrafen für Mitglieder der „Brillen-Bande“
Der Kopf der Bande muss für elfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Neuss. Das Landgericht Düsseldorf hat die Mitglieder der „Brillen-Bande“ gestern wegen schwerer räuberischer Erpressung zu Haftstrafen zwischen fünf und elfeinhalb Jahren verurteilt. Die Täter sollen zwischen Oktober 2014 und April 2015 insgesamt 18 Banküberfälle begangen haben, darunter zwei im Rhein-Kreis Neuss. Bei den Überfällen wurden die Täter mit auffälliger Brille und Mütze von Überwachungskameras gefilmt. Die in Neuss eingerichtete Sonderkommission „Brille“ kam dem Trio schließlich auf die Spur.
Bei einem der letzten Coups, dem Überfall auf eine Sparkassen-Filiale in Mönchengladbach-Odenkirchen am 8. April 2015, konnten die Ermittler den Fluchtweg der Gangster nachvollziehen. An der Route arbeitete ein Handwerker. Ermittler befragten ihn zunächst vergeblich, denn er hatte nichts Verdächtiges bemerkt. Doch dann fand er auf der Ladefläche seines Lastwagens eine Mütze mit der Aufschrift „S.W.A.T.“, wie sie bei den Überfällen zur Tarnung verwendet wurde — und an ihr klebte die entscheidende DNA-Spur. Sie führte die Ermittler zu einem 44 Jahre alten Mönchengladbacher, der als Kopf der Bande gilt und schon eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte.
Er soll seine 34 und 40 Jahre alten Komplizen mit Maskierungen und Waffen versorgt und die Überfälle geplant haben. Mit elfeinhalb Jahren erhielt er die höchste Strafe. Dem Antrag, ihn anschließend in Sicherungsverwahrung zu stecken, folgte das Gericht nicht. In einer Wohnung der Verdächtigen fand die Polizei Schreckschusswaffen und markierte Geldscheine aus einem Überfall bei Gütersloh. Insgesamt soll die Bande mehr als 100 000 Euro erbeutet haben. Ihr wird zur Last gelegt, Banken und Sparkassen in NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland heimgesucht zu haben. Red