Investoren und Besitzer uneins über Kaufpreise im Neubaugebiet

Stadt will Fläche an Gustav-Mahler-Straße in zwei Schritten planen.

Foto: Woitschützke

Gustorf. Das Neubaugebiet an der Gustav-Mahler-Straße soll nicht in einem Schritt verwirklicht werden. Das bestätigt Stadtsprecher Robert Jordan. Der hinter verschlossenen Türen tagende Arbeitskreis Baulandmanagement hat sich jetzt mit dem Thema befasst. Ergebnis ist, dass „der Bebauungsplan geteilt werden soll, da im zweiten — abzutrennenden — Teil die Grundstücksankäufe von Dritten zunächst gescheitert sind“, heißt es aus dem Rathaus. Über Details soll der Planungsausschuss informiert werden. Bis zu 250 Einfamilienhäuser und Wohnungen sind auf der 8,7 großen Hektar Fläche geplant.

Doch es gibt Hürden. „Wir haben der Stadt dargelegt, dass aus unserer Sicht der östliche Teil des Baugebiets größere Realisierungschancen hat“, erklärt Ludwig Eickenbusch, Abteilungsleiter für die Baulandentwicklung der DZ Immobilien + Treuhand, die das Gebiet entwickeln will.

Für den westlichen Teil sieht das Unternehmen größere Schwierigkeiten. Dort sei bei einem Teil der Grundstückseigentümer „die Verkaufsbereitschaft nicht vollumfänglich vorhanden“, sagt Eickenbusch. Es gebe „unterschiedliche Ansichten über den Kaufpreis“, aber auch darüber, in welchem Umfang archäologische Untersuchungen vorgenommen werden sollen. „Wir halten uns an die Vorgaben der Bezirksregierung“, betont er. Für den östlichen Teil „stehen wir mit einigen Eigentümern in finalen Verhandlungen“. Er betont, dass die Entscheidung, den Plan zu teilen, in der Hand der Stadt liege.

Der Planungsausschussvorsitzende Wolfgang Kaiser nennt ein weiteres Argument für eine Aufteilung: Die Nachfrage nach Baumöglichkeiten sei in Gustorf und Gindorf vorhanden, doch wegen der Größe des Gebietes gibt es „klare Bestrebungen in der Politik, es in zwei Abschnitten zu realisieren“, sagt der CDU-Politiker. „Wir sind froh, dass es weitergeht.“

Noch zu klären ist die Straßenanbindung. Mehrere Fraktionen wünschen, dass eine der Zufahrten von der Kreisstraße 43 geschaffen wird. Der Rhein-Kreis Neuss lehnt eine Anbindung an die Provinzstraße (K 43) ab, will dies aber überdenken, wenn ein Gutachter den Nachweis für die Notwendigkeit erbringe. Laut Kaiser muss die Frage noch nicht für den östlichen Abschnitt geklärt werden.