Jugendhaft für 18-Jährige, die Polizistin bespuckt hat
Neuss. Schüchtern wirkte die 18-Jährige, die sich gestern vor dem Neusser Amtsgericht wegen Beleidigung und Schwarzfahrens verantworten musste. Immer wieder musste Richter Heiner Cöllen sie darauf hinweisen, lauter zu sprechen.
Die Neusserin hatte mit 2,5 Promille Alkohol im Blut zwei Polizisten beleidigt: Einer 27-jährigen Kommissarin hatte sie viermal ins Gesicht gespuckt. Anfang November wurde die Angeklagte einer Neusser Diskothek verwiesen. Da sie immer wieder hineingehen wollte, wurde die Polizei gerufen. Die Neusserin missachtete auch deren Aufforderungen, zu gehen, und beleidigte die 27-jährige Kommissarin mit sexuell anzüglichen Schimpfwörtern. Ebenso fasste und spuckte sie ihr ins Gesicht.
Nachdem die Beamten die 18-Jährige gefesselt hatten, wehrte sich die junge Frau im Polizeiwagen: Sie spuckte und versuchte, die Beamtin zu beißen. Auch auf dem Revier zeigte sie das Verhalten. Das alles veranlasste die junge Polizistin, ein Schmerzensgeld zu verlangen. Dies sprach ihr das Gericht in einer Höhe von 500 Euro auch zu. Bereits zuvor war die Neusserin durch Schwarzfahren sowie Beleidigung aufgefallen. Die Anzahl der Delikte veranlasste Cöllen, eine Strafe von sechs Monaten Jugendhaft auf Bewährung zu vergeben. Außerdem muss die 18-Jährige zu einem Suchtberatungskursus. Bereits in einem Verfahren einige Tage zuvor war sie unter anderem wegen Körperverletzung zu einem Dauerarrest von einer Woche verurteilt worden. Diese Strafe muss sie absitzen, sie wurde nicht mit dem neuen Urteil verknüpft. Gewalt und Alkohol, so Richter Cöllen, seien das falsche Ventil für die Probleme der 18-Jährigen.