Keine Zwangsentfremdung der ehemaligen Gaststätte Zille möglich

Das Haus in der Innenstadt wird vorerst ein Schandfleck bleiben.

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Grevenbroich. Sie ist die Gammel-Immobilie in der Grevenbroicher City schlechthin und deshalb immer wieder Gesprächsthema: Die seit Jahren leerstehende ehemalige Gaststätte „Zille“, nur wenige Meter vom Marktplatz entfernt, verfällt und mit ihr — das ist die Befürchtung der Grevenbroicher — ein großer Teil der Innenstadt. Verlassene Ladenlokale, für die sich zumindest kurzfristig kein Nachmieter findet, prägen derzeit das Bild. Auch Wohnungen in den Obergeschossen von Geschäftshäusern in der Fußgängerzone stehen hier und da leer. Die Stadt kann derzeit weder gegen das eine noch die anderen Probleme aktiv etwas tun.

Um der Verwaltung grundsätzlich mehr Handhabe zu verschaffen, um Eigentümer in die Pflicht nehmen zu können, hatte die Wählergemeinschaft „Mein Grevenbroich“ Ende vergangenen Jahres vorgeschlagen, zu prüfen, ob eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum für Grevenbroich infrage kommt. Andere Kommunen wie Bonn, Münster oder Dortmund sorgen mit einer solchen Satzung und entsprechenden Bußgeldern dafür, dass potenzieller Wohnraum nicht zu lange leer steht. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in der Kommune Wohnraumnot herrscht“, sagt Dorothea Rendel, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Bauordnung im Rathaus.

„In Grevenbroich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil: Leerstehende Gewerbeimmobilien werden hier eher in Wohnraum umgewandelt als umgekehrt.“ Und was ist, wenn sich gar nichts tut? Ein rechtliches Instrument, das es Städten ermöglicht, verfallende Immobilien wie die „Zille“ zu erwerben, gebe es zwar, sagt Rendel. „Der Gesetzgeber“, sagt die Stadtplanerin, „hat dabei allerdings nicht an Kommunen wie Grevenbroich gedacht, die ein Haushaltsproblem und damit kein Geld haben.“

Das Leerstandsproblem in der Innenstadt will die Verwaltung jetzt über Gespräche mit den Eigentümern in den Griff bekommen. In der kommenden Woche findet ein erster Workshop statt. Was die „Zille“ betrifft, gebe es für die Stadt sonst nur eine Eingriffsmöglichkeit, sagt Rendel: „Wenn der Bau nach außen, auf die Straße, einstürzt und die Sicherheit gefährdet ist.“