Knallerei unter Kontrolle

Der Verkauf der Silvesterraketen hat begonnen. Trotz höherer Preise finden sie reißenden Absatz.

Rhein-Kreis Neuss. Seit Dienstag ist der Ansturm auf die Silvesterknaller wieder eröffnet. Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Feuer und viele andere Sorten des so genannten "Kleinfeuerwerkes der Klasse II" finden wieder reißenden Absatz.

"Bei mir stand heute morgen die Ladentür nicht mehr still" erzählt auch Frank Holzberg, Juniorchef von Lorenz-Holzberg, dem Geschäft für Fest- und Vereinsartikel an der Neusser Oberstraße. Für ihn ist bei allem Stress die Einhaltung der Vorschriften bei der Abgabe an Kinder und Jugendliche wichtig: "Da lassen wir uns penibel die Ausweise zeigen."

Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons, Knallplättchen für Spielzeugpistolen oder Tretknaller darf der Einzelhandel das ganze Jahr hindurch abgegeben, die Artikel der Klasse II nur bis zum 31. Dezember und auch nur an Personen über 18 Jahren. Seit dem 1. Oktober gilt allerdings auch für das Kleinstfeuerwerk eine strengere Gesetzgebung, die die Abgabe erst an Zwölfjährige vorsieht.

Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (REDHV) empfiehlt beim Kauf unbedingt zu kontrollieren, ob die Artikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung tragen. Feuerwerkskörper dürfen nur verkauft werden, wenn die Verpackungen in leicht lesbarem Deutsch mit dem Namen des Herstellers, der Bezeichnung des jeweiligen Gegenstandes und der Herstellungsstätte gekennnzeichnet sind.

Rund 100 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr aus, um das neue Jahr mit einem lauten, bunten Knall zu begrüßen.

Obwohl die Preise in diesem Jahr durch höhere Transportkosten aus China deutlich gestiegen sind, ist bei Lorenz-Holzberg die Nachfrage ungebrochen: "Vor allem Großfeuerwerk ist sehr begehrt, das sind Kombinationen, die schon auf einem Brett vormontiert sind, erzählt Frank Holzberg. Aber neben diesen Mega-Knallern gehen auch harmlosere Sachen wie Knallbonbons und Bleigieß-Sets nach wie vor gut.

Die Feuerwehr Meerbusch warnt bei allen Feuerwerkskörpern vor leichtsinnigem Umgang und rät eindringlich, die Gebrauchsanweisungen auf den Raketen genau zu befolgen und Feuerwerk der Klasse II wirklich nur im Freien zu zünden.

Außerdem seien "Versager" unter keinen Umständen ein zweites Mal zu entzünden. Zudem sollten Dachluken, Fenster und Tore in der Silvesternacht geschlossen werden, will man beim Nachhausekommen keine unangenehme Überraschung erleben.