Kurze Grünphasen ärgern Fußgänger
An der Bergheimer Straße ist das Queren nur mit Halt auf einer Verkehrsinsel machbar.
Neuss. Die Ampel zeigt grün. Die Fußgänger gehen, doch dann müssen sie auf der Verkehrsinsel Halt machen, denn die Ampel auf der anderen Straßenseite zeigt rot. „Und die wird auch nicht so schnell wieder grün“, sagt Margit Brand. Sie überquert oft die Bergheimer Straße, will an der Shell-Tankstelle in die Straße Am Südpark. Doch in einem Rutsch kommt die Neusserin selten über die stark befahrene Straße.
„Da gehen auch viele Kinder über die Straße, weil der Weg ja auch zum Schwimmbad und zur Eishalle führt“, sagt Brand. „Die stehen dann auf der Verkehrsinsel viel zu dicht gedrängt und müssen warten.“ Brand macht sich Sorgen, dass ein Kind dort angefahren werden könnte. „Die Autos, die aus der Stadt kommen, fahren oft viel zu schnell“, sagt sie. Die Verkehrsinsel sei viel zu klein. „Da passen gerade mal drei Personen mit ihren Fahrrädern drauf“, stellt Brand fest.
Doch nicht nur diese Ampelanlage schaltet, wie Brand findet, viel zu schnell wieder auf Rot. Auch die am Konrad-Adenauer-Ring auf der Höhe des Grefrather Weges zeige nur kurz grün, über die komplette Straße schaffe es Brand fast nie. Sie müsse auch hier auf der Verkehrinsel stehen bleiben und warten. Sie fragt sich, ob das wirklich sein muss.
Tobias Spange, Sprecher der Stadt, erklärt: „Bei den beiden Straßen handelt es sich um zwei Hauptverkehrsachsen. Die Verkehrssituation ist dort sehr komplex.“ Die Fußgängerampel könne nicht immer komplett auf Grün geschaltet werden. Das sorge nämlich dafür, dass der komplette Verkehr auf allen Spuren zum Stillstand gebracht werden würde. „Das wiederum würde zu einem Rückstau führen“, erklärt Spange. „Es ist nötig, die Ampel so zu schalten, damit der Fluss gewährleistet wird.“ Die Stadt plant keine Veränderung. „Meines Wissens ist es nicht geplant, die Verkehrsinseln auszuweiten. Das ist an den Straßen aus Platzgründen auch nicht möglich“, sagt Spange.
Margit Brand ist enttäuscht: „Immer haben Autofahrer das Vorrecht.“