Land: Ausgleich für Asylgeld
173 284 Euro sollen für die acht Kommunen im Rhein-Kreis bereitgestellt werden, um Mehrausgaben aufgrund einer Änderung im Asylbewerbergesetz zu decken.
Rhein-Kreis Neuss. Am 18. Juli hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld von den Kommunen erhalten sollen. Zum 1. August stehen ihnen deshalb 346 statt 225 Euro pro Monat zu. Die Kosten werden von den Kommunen getragen. Um einen Ausgleich für diese Mehrbelastung zu leisten, will die Rot-Grüne Landesregierung Gelder in Höhe von 7,15 Millionen Euro an die Städte verteilen. Das soll morgen bei der Verabschiedung des Landeshaushaltes entschieden werden.
Laut dem SPD-Landtagsabgeordneten Rainer Thiel liegen bereits Zahlen für die Aufteilung der Mittel an die Städte vor — siehe Infokasten rechts. „Mit Änderungen ist bei der Haushaltsberatung nicht mehr zu rechnen. Die Eckdaten sind festgezurrt“, sagt Thiel. Insgesamt sollen bis Ende Dezember 173 284 Euro an acht Städte im Rhein-Kreis fließen. Die Verteilung ist nach dem regulären Einwohner- und Flächenschlüssel zur Ausschüttung von Landesgeldern geregelt.
In den Kommunen wird die Nachricht unterschiedlich aufgenommen. „Das ist mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt der Dormagener Fachbereichsleiter Norbert Hütten. Die Gesetzesänderung habe Mehrkosten in Höhe von 84 000 Euro verursacht. Dormagen erhält einen Ausgleich von 24 688 Euro für die Unterbringung und Versorgung von 86 Flüchtlingen in den städtischen Unterkünften.
In Kaarst entstehen durch die Gesetzesänderung laut Fachbereichsleiter Karl-Heinz Thieves Mehrkosten von bis zu 40 000 Euro für die Versorgung von 80 Asylbewerbern. „Insofern ist ein Zuschuss von 16 054 Euro durchaus erfreulich“, sagt Thieves auf Nachfrage der WZ.
Grundsätzliche Kritik an der Beteiligung der Kommunen äußert der Neusser Sozialdezernent Stefan Hahn: „Eigentlich ist die Finanzierung von Asylbewerbern nicht Aufgabe der Kommunen. Durch diese Ausgleichszahlung werden weitere Mehrkosten für die Städte schöngeredet“, sagt Hahn. Neuss bekommt mit 57 121 Euro den Löwenanteil. Der Mehraufwand durch die Gesetzesänderung beträgt bei rund 250 Personen, die die Stadt aufgenommen hat, allerdings auch mehr als 100 000 Euro.