Möglicher Komplize entlastet Kevin T. im Terrorprozess
Der angeklagte Neusser habe nur eine „untergeordnete Rolle“ gespielt.
Neuss. Heute wird in Wien der Prozess gegen Lorenz K. fortgesetzt. Der 19-Jährige steht unter anderem im Verdacht, gemeinsam mit dem Neusser Kevin T. einen Selbstmordanschlag auf die US-Militärbasis in Ramstein geplant zu haben. Nach Angaben von Wolfgang Blaschitz, Verteidiger des jungen Mannes aus Österreich, wurde in den ersten beiden Prozesstagen auch die Beziehung seines Mandanten zu dem Neusser thematisiert, wenngleich es bei diesem Komplex des Verfahrens erst in den kommenden Tagen ins Detail gehe. „Er misst Kevin T. eine eher untergeordnete Rolle zu“, so der Rechtsanwalt.
Sein Mandant habe zugegeben, dass er und Kevin T. Ende 2016 eine Art „besseren Feuerwerkskörper“ gebaut und in einem Neusser Park probeweise gezündet haben. Ein mutmaßlich für den Anschlag vorgesehener Sprengsatz, den Kevin T. laut Anklageschrift verschwinden ließ, habe es jedoch nie gegeben. Im Zeitraum, in dem die angebliche Probesprengung stattfand, soll Kevin T., der sich aktuell vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verantworten muss, dem Wiener Unterschlupf gewährt haben.
In diesem Zeitraum soll es in Neuss auch zu einer Hochzeit nach islamischem Recht zwischen dem Österreicher und einer heute 17-Jährigen gekommen sein — auch sie muss sich aktuell vor dem OLG verantworten.
Aus der Anklageschrift gegen Lorenz K. geht hervor, dass sich der heute 19 Jahre alte Wiener und die heute 17-Jährige zum ersten Mal am 1. Dezember 2016 am Neusser Busbahnhof getroffen haben. In einer Moschee sollen sie die Telefonnummer eines Imam erhalten haben, der die beiden zu sich in seine Wohnung einlud. Dort sollen sie laut der Anklageschrift noch am selben Tag geheiratet und sich nach der Eheschließung in ein Neusser Hotel begeben haben.
In jenem Neusser Hotel soll die 17-Jährige dem Duo auch eine geringe Geldsumme gegeben haben, mit der weiteres Material für den geplanten Bau der Bombe gekauft werden sollte. Dafür habe die Heranwachsende ihr Handy verkauft.
Ein Urteil für Lorenz K. wird für den kommenden Donnerstag erwartet. Der Prozess um Kevin T. könnte sich noch bis in den Juni ziehen.