Musikstreit: Breuer nennt Schreiben „völlig überflüssig“

Der Bürgermeister rügt die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, weil sie fünf Wirte an die Einhaltung des Lärmschutzes erinnert haben.

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Neuss. Als Chef der Verwaltung muss sich Bürgermeister Reiner Breuer vor seine Mitarbeiter stellen, doch in diesem Fall fällt ihm das schwer: „Das war ein völlig überflüssiger Brief des Ordnungsamtes“, kommentiert er das Schreiben an fünf Wirte rund um den Hamtorplatz, die „vorsorglich“ an die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen erinnert — und im Falle eines Verstoßes gleich mit Geldbuße bedroht worden waren. Die Regelungen seien allen bekannt — und an den Gesetzen hätte sich auch nichts geändert, sagt Breuer.

Doch das Schreiben ist in der Welt und wird in den sozialen Netzwerken heftig diskutiert. Die wenigsten zeigen dabei Verständnis für die Anwohner, die sogar bei der Bezirksregierung vortrugen, dass sie um ihre Nachtruhe nach 22 Uhr fürchten.

Den darauf aufgesetzten Brief der Stadt sollten die Wirte nicht auf die leichte Schulter nehmen, rät Rainer Spenke, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes DeHoGa. Die Stadt könnte zwar per Ausnahmegenehmigung Außengastronomie bis 24 Uhr gestatten, doch wären auch dann sehr niedrige Schallschutzgrenzen einzuhalten. Ansonsten sei die Rechtslage wie sie ist — und eindeutig: Von 22 bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe.

Die gilt aber auch im Rest der Stadt. Michael Bott, Wirt der Gaststätte „Im Neuen Marienbildchen“, zum Beispiel hat keine Post bekommen, und wundert sich, warum Musik ausgerechnet am Hamtorplatz ein Problem sein soll. Er empfiehlt den Beschwerdeführern „ein ruhiges Wochenende in der Eifel.“

Bürgermeister Breuer ist überzeugt, dass sich Wirte, Schützen und Anwohner einmal mehr an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. Von Kontrollen über die gängige Praxis hinaus spricht er nicht. „Es überrascht keinen, dass Schützenfest auch außerhalb der Gaststätten gefeiert wird“, sagt er. Den Beschwerdeführern hat er auch geschrieben und unterzeichnet — „mit schützenfestlichem Gruß“.