Verkehr in Neuss Brücke im Park wird „Fußgängerzone“
Neuss · Neue Verkehrszeichen sollen Radfahrer dazu zwingen, vor einer Brücke im Selikumer Park abzusteigen.
(-nau) Schilder an beiden Seiten einer kleinen Brücke machen das Bauwerk im Selikumer Park auf 20 Meter Länge zur reinen Fußgängerzone. Radfahren ist nicht (mehr) erlaubt. Es sei vielleicht der kürzeste Fußweg im Rhein-Kreis Neuss, vermutet ein Neusser, der nicht glauben kann, dass sich Radfahrer an dieses Gebot halten. Wo sie doch sonst schon mal gerne testen, „ob sie für die Tour de France geeignet wären und junge Familien, die dort spazieren gehen, ganz schnell ins Gebüsch klingeln.“ Für ihn ein Schildbürgerstreich – aus Sicht der Verwaltung ein Versuch, Geld zu sparen.
Denn eigentlich gilt seit dem Jahr 2013 eine Richtlinie der Europäischen Union, wonach Geländer an Brücken oder Uferböschungen eine Mindesthöhe von 1,30 Metern haben müssen. Bei Neubauvorhaben wie etwa über die Erft am Nixhütter Weg oder bei seitdem anstehenden Sanierungen (wie etwa am Wierstraet-Weg) wurde das berücksichtigt, bei allen anderen älteren Anlagen sollte das nun in einem Zwei-Jahres-Plan nachgerüstet werden.
Die neue Dringlichkeit ergab sich aus einem Unfall in Düsseldorf, bei dem vor gut einem Jahr ein Radfahrer von der Theodor-Heuss-Brücke sieben Meter tief gestürzt war – weil das Geländer zu niedrig war.
Dem Bauausschuss wurde Anfang September eine Liste mit 40 Bauwerken vorgelegt, die bis Ende 2025 nachgerüstet werden sollten. Geschätzte Gesamtkosten: 1,8 Millionen Euro. Diese To-do-Liste wurde einstimmig gebilligt, im Rat aber noch einmal zur Diskussion gestellt. Die Verwaltung, so das abschließende Ergebnis, sollte noch einmal prüfen, „ob in Einzelfällen eine Beschilderung zum Absteigen von Radfahrern ausreichend und vertretbar erscheint.“ Dabei sei es auch um den Nutzungsumfang und die Unfallwahrscheinlichkeit gegangen, sagt Marc Bohn, Pressesprecher der Stadt.
Von 40 Brücken und Ingenieurbauwerken blieben nach mehreren Ortsterminen immerhin 30 übrig, wo eine Erhöhung des Geländers aus Gründen der Verkehrssicherheit unverzichtbar war. Die Brücke im Selikumer Park gehöre nicht dazu, sagt Bohn. „Das denkmalgeschützte Brückenbauwerk kann schlicht aufgrund seiner Beschaffenheit nicht erhöht werden. Daher wurde der Übergang mit einer Beschilderung als reiner Gehweg ausgeschildert“, fügt er hinzu. Ein ähnliches Problem gab es bei der ebenfalls denkmalgeschützten „Elefantenbrücke“ am Nordkanal. Die Ausführung einzelner Maßnahmen müsse daher in einigen Fällen noch mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden, heißt es aus dem Rathaus.