Rettungseinsatz in Neuss Polizei erwischt Gafferin beim Filmen eines Rettungseinsatzes

Neuss. · Gegen die 48-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 Schaulustige sorgen auf Autobahnen immer wieder für gefährliche Situationen. Für solche Fälle eine spezielle Sichtschutzplane.

Schaulustige sorgen auf Autobahnen immer wieder für gefährliche Situationen. Für solche Fälle eine spezielle Sichtschutzplane.

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Es ist ein Fall, der für Kopfschütteln sorgt: Die Polizei hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 48 Jahre alte Frau eingeleitet. Ihr wird vorgeworfen, am Dienstagvormittag um 11 Uhr im Zuge eines Rettungseinsatzes in einem Discounter in der Neusser Innenstadt ihr Handy gezückt und gefilmt zu haben – und zwar während Rettungskräfte einen Mann auf dem Transportweg zum Krankenwagen reanimierten. Das teilte die Polizei am Donnerstagmorgen mit.

Ein härteres Durchgreifen
ist seit 2015 möglich

Beamte wurden auf das Verhalten der Frau aufmerksam, stellten sie zur Rede und unterbanden die weiteren Aufnahmen. Die Frau stritt ab, fotografiert oder gefilmt zu haben. Bei der freiwilligen Durchsicht ihres Handys entdeckten die Beamten allerdings das entsprechende Video. Die 48-Jährige muss sich nun mit den Folgen einer Strafanzeige auseinandersetzen – der Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. „Dass wir gegen so etwas vorgehen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe. Allerdings hätten die Beamten im Zuge eines Einsatzes nicht immer Zeit, nach filmenden Gaffern Ausschau zu halten. Vielmehr seien die Beamten unter anderem mit Unfallaufnahme, Zeugenbefragungen, Opferbetreuung oder Spuren-Auslesung beschäftigt. Darum appelliert die Polizei auch an andere Bürger, Personen, die an Unfallstellen filmen, in vernünftigem Ton anzusprechen und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Grundsätzlich gelte für Bürger an Einsatzorten jedoch: Einfach weitergehen und Sanitäter und Polizei ihre Arbeit machen lassen! Die Möglichkeit für Beamte, in solchen Situationen wie in dem Neusser Discounter härter durchzugreifen, besteht seit 2015. Nach einer Gesetzesanpassung kann die Erstellung von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit anderer Personen zur Schau stellen, mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Durch langsames Fahren und abruptes Bremsen sorgen Gaffer auch auf Autobahnen immer wieder für gefährliche Situationen und Staus. Darum gibt es mittlerweile sogar eigene Sichtschutzplanen. jasi

(NGZ)