Neuss/Linie 709: Hohe Hürde „Quorum“

Damit der Ratsbürgerentscheid zur Linie 709 gültig wird, müssen am Sonntag mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für eine der Alternativen stimmen.

<strong>Neuss. Vier Tage noch, und die Neusser haben es in der Hand, eine wichtige Entscheidung für die Innenstadt direkt zu beeinflussen. Bleibt die Linie 709 auf dem Hauptstraßenzug? Oder soll sie herausgenommen werden, damit Büchel & Co. zu einer "echten" Fußgängerzone werden können? Die Argumente sind vielfach ausgetauscht. Damit aber überhaupt ein Bürgervotum zustande kommt, müssen die hohen Hürden überwunden werden, die der Gesetzgeber aufgestellt hat. Bekanntlich ist der Ratsbürgerentscheid in Neuss am Sonntag (noch) ein Phantom, will ihn die Landesregierung doch erst in die geänderte Gemeindeordnung aufnehmen. Neuss praktiziert ihn jetzt schon - und zwar nach den Regeln des Bürgerentscheids. Wahlberechtigt sind demnach alle Neusser ab 16 Jahren, sie alle wurden auch bereits vor Wochen von der Stadt angeschrieben. Das sind fast 117 700 Männer und Frauen. Damit der Ratsbürgerentscheid ein gültiges Ergebnis hat, müssen nun 20 Prozent dieser Wahlberechtigten mit "ja" oder "nein" stimmen. Dieses Quorum kann bei der sich abzeichnenden knappen Entscheidung bedeuten, dass bis zu 40 Prozent der Berechtigten sich am Entscheid beteiligen müssten: fast 23 600 Neusser. Das ist eine gewaltige Zahl.

Stimmen am Sonntag weniger Neusser ab, ist der Ratsbürgerentscheid abgelehnt. Damit wäre auch in der Sache entschieden: Die Linie 709 bliebe im Hauptstraßenzug. So sind es vor allem die Werber um die Ja-Stimmen, die die Straßenbahn nicht mehr in der Innenstadt sehen wollen, die Wähler mobilisieren müssen.

Um sich von jeder Einflussnahme freisprechen zu können, gibt deshalb die Stadt auch - anders als bei Wahlen - nicht bekannt, wieviel Neusser sich bereits an der Briefwahl beteiligt haben.

WZ: Herr Napp, was passiert, wenn am Sonntag beim Ratsbürgerentscheid das Quorum erreicht wird und es eine Bürgermeinung für oder gegen die Herausnahme gibt?

Napp: Wenn es die Entscheidung für die Herausnahme gibt, wird im Rat von der Verwaltung die Vorlage für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss eingebracht. Dann muss die Verwaltung mit der Rheinbahn über die Details der Herausnahme verhandeln. Gibt es eine Mehrheit für den Verbleib, würde ich eine Beschlussvorlage für eine einspurige Trassenführung auf dem Hauptstraßenzug einbringen. Es muss schnell gehen, die Kanalarbeiten müssen bald beginnen.