Neuss: Rechtsstreit um Sonntag
SPD und Grüne fechten Ratsbeschluss an. Stimmzettel war gekennzeichnet.
Neuss. Zwei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr - Stand Februar. Vier offene Sonntage: Stand Freitag, 29.Oktober. Wird diese Ratsentscheidung jetzt doch noch gekippt? Ausgeschlossen erscheint das nicht.
Es war denkbar knapp am vergangenen Freitag. Mit einer Stimme Mehrheit billigte der Rat nach geheimer Abstimmung zwei verkaufsoffene Sonntage am 7.November und 5.Dezember (die WZ berichtete). Unmittelbar hatte die SPD bereits angekündigt, den Beschluss überprüfen zu lassen. Problematisch bei der Abstimmung: Ein Zettel, und zwar eine Ja-Stimme, war mit Kreisen an den Kreuz-Enden gekennzeichnet. Gültig oder ungültig? Der Bürgermeister tendierte erkennbar dazu, die Stimme für ungültig zu erklären, doch das städtische Rechtsamt ließ den Stimmzettel für die Zählung zu.
Das war entscheidend. Mit einer ungültigen statt dieser Ja-Stimme hätte das Ergebnis 29 zu 29 gelautet, damit wäre der Antrag abgewiesen, CDU und FDP wären mit ihrer Zustimmung gescheitert.
Nun haben die Ratsfraktionen von SPD und Grüne Bürgermeister Herbert Napp (CDU) aufgefordert, den Ratsbeschluss nicht auszuführen. Außerdem sind von ihnen der Landrat des Rhein-Kreises Neuss und die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörden eingeschaltet worden, "um zu verhindern, dass durch öffentliche Bekanntmachung der Sonntagsöffnungszeiten rechtswidrig Fakten geschaffen werden", so die Mitteilung der beiden Fraktionen von Dienstag.
SPD und Grüne sind davon überzeugt, dass der Ratsbeschluss unwirksam ist. "Der Bürgermeister hat in Verkennung der Rechtslage einen Stimmzettel als gültig betrachtet, obwohl dieser als ungültig hätte zurückgewiesen werden müssen", erklären die Fraktionsvorsitzenden Reiner Breuer und Michael Klinkicht.
SPD und Grüne stützen sich in ihrer Auffassung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Niedersachsen von 1990. Dieses habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Stimmzettel, die über das einfache Ankreuzen hinaus eine deutlich abweichende Kennzeichnung aufweisen, als ungültig angesehen werden müssten.
Aus der Kennzeichnung könne das Wahlverhalten eines einzelnen Ratsmitgliedes rekonstruiert werden. Dies sei mit den Grundsätzen der freien und geheimen Wahl nicht vereinbar.
Auch in der Sitzung am Freitag hatte ein Ratsmitglied sein Stimmkreuz mit Kringeln versehen. Bürgermeister Napp hatte das als "außerordentlich miserabel" kritisiert: Damit wolle wohl ein Ratsmitglied "für den Fall der Fälle seinem Fraktionsvorsitzenden gegenüber belegen können: Ich war’s nicht", so der Bürgermeister noch am Freitagabend. Auch am Dienstag ließ der Bürgermeister durchblicken, die Argumente von SPD und Grünen seien für ihn nachvollziehbar.
Reiner Breuer und Michael Klinkicht sind sich einig darin, dass derartigen Manipulationsmöglichkeiten von geheimen Abstimmungen ein Riegel vorgeschoben werden müsse.
"Zur Not", so Breuer, werde man auch das Verwaltungsgericht anrufen. Das könne eine vorläufige einstweilige Anordnung aussprechen und damit den offenen Sonntag kippen.