Politik diskutiert Friedhofssatzung

Einige Änderungen sind geplant, doch manches bleibt beim Alten: So sind Hunde weiterhin nicht auf Friedhöfen erlaubt.

Foto: Berns

Kaarst. Die Kaarster Friedhofssatzung ist in etlichen Punkten überholt. Was geändert werden muss, hat die Arbeitsgruppe „Kaarster Friedhofssatzung — Eckpunkte für eine Novellierung“ herausgearbeitet. Im Bau- und Umweltausschuss wurde um weitere Änderungen gerungen. So hat sich die FDP erneut dafür stark gemacht, dass Friedhofsbesucher ihre angeleinten Hunde mitbringen dürfen. Am morgigen Donnerstag trifft der Stadtrat eine endgültige Entscheidung.

Ali Bostanci vom Integrationsrat gab zu verstehen, dass auf die Belange der Muslime, die eine andere Bestattungskultur haben, Rücksicht genommen werden müsse: „Im Islam ist die Liegefrist unbegrenzt, die Grabsteine müssen Richtung Mekka zeigen und die Toten werden nicht in Särgen bestattet.“ Sabine Kühl (SPD), die die Sitzung leitete, sagte: „Einige Punkte können wir eventuell erfüllen, aber nicht alle — wir können nicht alles auf jedem Friedhof anbieten.“ Eventuell müsse man mit anderen Kommunen zusammenarbeiten.

Tiere durften bislang nicht auf den Friedhof mitgenommen werden, mit Ausnahme von Blindenhunden. Dieser Begriff wurde nun allgemeiner gefasst, künftig sollen Behindertenbegleithunde erlaubt sein. Die FDP möchte, dass alle Hunde auf den Friedhof dürfen. Walter Boestfleisch (FDP) hatte die Oma mit ihrem Zwergpinscher im Blick, den sie nach geltendem Satzungsrecht am Friedhofstor anbinden muss. Anja Weingran (SPD) befürchtete, dass es auf den Friedhöfen künftig verstärkt Hundekot geben könnte. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die CDU beantragte, die Bedingungen für den Ersterwerb einer Wahlgrabstätte zu streichen — solch ein Grab konnte bislang nur im Bestattungsfall, von Personen über 65 Jahren oder jüngeren Menschen mit limitierter Lebenserwartung erworben werden. „Die Streichung ist total richtig, jeder sollte selber entscheiden können“, sagte Heinrich Hannen (Die Grünen). Anja Weingran wies darauf hin, dass die Gräber gepflegt werden müssten und erklärte: „Ich möchte nicht jeden Tag zum Friedhof, um mein eigenes Grab schön zu machen.“ Im Ausschuss gab es trotzdem eine Mehrheit für den CDU-Antrag.

Was ist mit besonders wertvollen Grabsteinen oder mit Gräbern von bekannten Kaarster Persönlichkeiten? Das Thema beschäftigte Bau- und Kulturausschuss seit einiger Zeit und kam auf Anregung der SPD erneut auf die Tagesordnung. Nun sollte es zu einem Kompromiss kommen. Der Erhalt der Gräber soll künftig möglich sein, wenn es entsprechende Patenschaften gibt. Das wurde einstimmig beschlossen.

Bislang bedürfen Musik- und Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auf Antrag der CDU ist damit bald Schluss. Sabine Kühl (SPD) konnte das nachvollziehen: „Es gibt Lieder, die durch andere Gesetze verboten sind.“ Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen sind künftig zwischen sieben Uhr und bis maximal 19 Uhr erlaubt.