Rathaus: Standesamt muss Vaterschaft anerkennen
Schwules Paar hatte Leihmutterschaft in Indien genutzt.
Neuss. Axel und Jürgen Haase sind seit 26 Jahren ein Paar, mittlerweile verheiratet. Der Wunsch, ein Kind zu haben, würde schwierig zu erfüllen sein, das war ihnen klar. Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt — in Indien schon. Am Donnerstag entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf: Das Neusser Standesamt muss die Vaterschaft von Axel Haase anerkennen, der sein Kind in Indien von einer Leihmutter hat austragen lassen. Da die Frau unverheiratet gewesen sei, das Kind nachweislich von ihr stamme und sie die Vaterschaft des Deutschen bestätigt habe, stehe der Anerkennung mit dem Eintrag im Geburtenregister nichts im Wege, entschied das Gericht rechtskräftig.
Jasmin, mittlerweile drei Jahre alt, lebt bei den beiden Männern in Neuss, besucht den Kindergarten am Mühlenweg und ist am Donnerstagnachmittag vor allem müde. Wie Axel Haase berichtet, hat sich die rechtliche Auseinandersetzung fast zwei Jahre hingezogen.
Die Ausgangslage ist kompliziert, der Umgang deutscher und indischer Behörden vollzieht sich nicht ohne Schwierigkeiten. Eineinhalb Jahre lang weigerte sich das deutsche Konsulat, der kleinen Jasmin in Indien den deutschen Pass auszustellen, den erstritt Axel Haase, der in Indien festsaß, vor Gericht. Dann folgte das alleinige Sorgerecht für das Mädchen.
Die Stadt verweigerte allerdings auch dann noch den nachträglichen Eintrag ins Geburtenregister: Die hier verbotene Leihmutterschaft könne nicht nachträglich durch einen solchen Eintrag legalisiert werden. Außerdem seien Leihmütter meistens verheiratet, somit wäre der Ehemann in Indien der rechtlich verbindliche Vater.
Das Gericht aber hatte keine Zweifel, dass die Frau in diesem Fall, wie per Urkunde bestätigt, unverheiratet war. Auch das deutsche Embryonenschutzgesetz, das ärztliche Leistungen bei Leihmutterschaften verbietet, und das Verbot der Vermittlung von Leihmüttern im Adoptionsvermittlungsgesetz stünden der Anerkennung der Vaterschaft nicht im Wege.
Für Axel Haase ist das Urteil ein Meilenstein — aber nicht das Ende der amtlichen Bemühungen um die kleine Jasmin. Jetzt steht das „Stiefkindverfahren“ an: Sein Mann Jürgen will Jasmin adoptieren. „Und danach wird es eine neue Geburtsurkunde geben, mit uns beiden als Vätern. Ich erwarte da jetzt einen Durchmarsch“, sagt Axel Haase. Und macht sich mit der unbekümmert schlafenden Jasmin auf den Weg nach Hause. uda