Regen-Grundgebühr verägert Bürger

Auch wer Versickerungsanlagen für den Regen angelegt hat und den Kanal nicht nutzt, soll künftig die neue Grundgebühr bezahlen. Bürger sind irritiert. Beim Bau sei von Stadtseiten davon nicht die Rede gewesen.

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Grevenbroich Am Dienstagabend hat der Betriebsausschuss Abwasseranlagen unter anderem über die Gebühren für Niederschlagswasser beraten. Die Ausschussmitglieder votierten mehrheitlich dafür, dass der Rat die Änderung der Gebührensatzung beschließen möge, die auch die Einführung einer Grundgebühr für Niederschlagswasser beinhaltet (die NGZ berichtete). Die einzige Gegenstimme kam von Hubert Rütten (UWG). Ihn stört, dass einerseits von der Stadt gefordert wird, dass die Bürger das Regenwasser versickern lassen, andererseits aber eine Grundgebühr erhoben werden soll, auch wenn der Kanal nicht genutzt wird. „Das passt meines Erachtens nicht zusammen“, sagt der Ratsherr aus Gustorf.

Jörg Schmitz, Vorstand Erftsiedlungsgenossenschaft

An manch einer Ecke formiert sich bereits Widerstand gegen die Grundgebühr für das Regenwasser. So im Fall von Jörg Schmitz, Vorstand der Erftsiedlungsgenossenschaft Gindorf (ESG). Er überlegt, sich einen Rechtsbeistand zu holen. Grund ist die vor etwa fünf Jahren fertiggestellte Anlage „Im Pfarrgarten“ mit 19 Wohnungen. „Als wir bauen wollten, ist uns stark ans Herz gelegt worden, eine andere Lösung zu finden, als das Regenwasser in den Kanal zu leiten“, berichtet Schmitz. Die Stadt habe auf Probleme mit dem Kanal besonders bei Starkregen hingewiesen. Mit den Planern habe die ESG daher überlegt und sich für die Lösung mit einer Versickerungsanlage (Rigole) entschieden. „Das hat locker 50.000 Euro gekostet“, so Schmitz. Hinzu kämen Wartungskosten. Alles Regenwasser, dass auf die rund 2000 Quadratmeter überbaute Fläche fällt, versickere auf dem Grundstück, nichts gehe in den Kanal. „Und jetzt erfahren wir, dass wir über 500 Euro Grundgebühr zahlen sollen. Für nix!“, ärgert sich Schmitz. Die Kosten müsse man auf die Bewohner umlegen. Schon die Beantwortung der Fragebögen der Stadt zu den befestigten Flächen sei bei einem Bestand von 550 Wohnungen mit viel Aufwand verbunden gewesen. „Das Ergebnis ist nur eine Umverteilung“, so Schmitz wütend.

Andere, die Flächen zugepflastert hätten, würden belohnt, wer ökologisch gehandelt habe, müsse zahlen. Davon seien wohl auch weitere Wohnanlagen betroffen, da die ESG bei Modernisierungen extra darauf geachtet habe, dass etwa in Gärten entwässert werde. Auch bei Magdalena Breuer aus Kapellen ist der Ärger groß. Ihre Töchter haben mit ihren Ehemännern ein Doppelhaus im Garten der Eltern gebaut, 2005 sind sie eingezogen. Auch ihr Regenwasser versickert in einer Rigole im Garten. Beim Bau habe es geheißen, nur wenn eine Versickerung nicht möglich sei, könne es die Genehmigung für einen Kanalanschluss geben, erinnert sich Tochter Stefanie Schreiner. Auch im Schriftverkehr mit der Stadt sei immer von der Rigole die Rede gewesen. „Ich nutze den Kanal nicht, warum soll ich jetzt dafür bezahlen?“, fragt Schreiner und ergänzt, dass ein Kanalanschluss sicher kostengünstiger gewesen wäre, als die Versickerung.