Schwule Eltern kämpfen für Embryonen vor Gericht
Das Neusser Paar will für neun eingefrorene befruchtete Eizellen die Vaterschaft anerkennen lassen.
Neuss. Axel und Jürgen Haase sind nach langen bürokratischen Wegen glückliche Eltern, ihre drei Töchter Jasmin (5), Alisha (2) und Anna (2) gesund und munter. Das Leben könnte unbeschwert sein, wären da nicht neun eingefrorene Embryonen in Kalifornien und damit verbundene Gerichtsverfahren.
Die befruchteten Eizellen sind von der künstlichen Befruchtung übrig geblieben, über die die beiden homosexuellen Männer ihre Zwillinge bekommen haben. Das deutsche Gesetz verbietet es, dass die Männer ihre Embryos hier einfach an andere Paare weitergeben. Axel Haase will deshalb, dass ein Gericht seine rechtliche Vaterschaft und sein Sorgerecht an den befruchteten Eizellen feststellt.
Im Vaterschaftsverfahren ist er damit aber vor dem Neusser Familiengericht und jetzt auch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gescheitert. Das Sorgerechtsverfahren steht noch aus. Der nächste Schritt wäre eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof. „Dafür müssten wir uns allerdings einen neuen Anwalt suchen.“
Die Embryos liegen den Haases am Herzen. 500 Dollar zahlen sie jedes Jahr für das Einfrieren in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik. „Kinder aufzuziehen, ist etwas Schönes“, sagt Axel Haase, der während des Neusser Schützenfestes seinen 50. Geburtstag feiert und den Besuch der Kirmes fest einplant. „Einen Embryo wollen wir versuchen, noch über eine Leihmutter austragen zu lassen“, sagt Axel Haase (49). „Aber die anderen acht nicht. Die Zeiten, als Paare zehn und mehr Kinder hatten, sind vorbei. Wir hatten ja ursprünglich nur ein Kind adoptieren wollen.“
Dann aber sei mit Jasmin so viel Glück ins Haus gekommen, dass sich das Paar noch ein weiteres Kind gewünscht und Zwillinge bekommen habe. „Ich möchte deshalb auch die Embryonen in gute Hände geben.“ Und das nicht im Ausland, wo dies zum Teil erlaubt ist, sondern in Deutschland, am liebsten an Paare, mit denen man sich auch mal treffen könne.