Sexuelle Nötigung im Bus: Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung
Der 20-Jährige ist offiziell in einer Flüchtlingsunterkunft in Dormagen gemeldet. Hinweise deuten darauf hin, dass er derzeit in Hamburg ist.
Dormagen. Am Neusser Amtsgericht ist gestern das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter aus Dormagen nach nur wenigen Minuten wieder beendet worden. Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess und ist offenbar auf der Flucht. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl gegen den Asylbewerber, der in Dormagen offiziell in einer Flüchtlingsunterkunft für junge Nordafrikaner gemeldet ist.
Dort soll der 20 Jahre alte Mann aber seit August nicht mehr gesehen worden sein. „Das hat uns sein Zimmernachbar berichtet“, erklärte eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe: „Ebenfalls hat er seit August keine Sozialleistungen mehr in Dormagen bezogen.“
Gericht und Jugendgerichtshilfe haben inzwischen Hinweise erhalten, dass sich der junge Ägypter in Hamburg aufhalten könnte. Dort soll die Polizei bereits wegen Schwarzarbeit gegen ihn ermittelt haben. Richter Heiner Cöllen schrieb den Angeklagten nun bundesweit zur Fahndung aus.
Der Man muss sich in Neuss wegen sexueller Nötigung verantworten. Auch sein Verteidiger zeigte sich ratlos. „Ich hatte bislang keinen Kontakt zu ihm“, sagte Anwalt Horst Ruthmann.
Der Fall ist durchaus ungewöhnlich. Der junge Mann soll mit einem Fernbus von Bremen nach Düsseldorf gereist sein. Während der Fahrt soll der 20-Jährige dann eine Frau begrapscht haben. Der Bus stoppte, der Fahrer verständigte die Polizei. Auch ein junges Pärchen aus Bocholt soll die Tat auf dem Nachbarsitz beobachtet haben. Die Zeugen waren gestern vergeblich in Neuss teilweise aus mehr als 100 Kilometer Entfernung angereist.
Der Prozess soll nun neu aufgerollt werden, sobald der Asylbewerber gefasst wird. Ihm droht eine zumindest mehrmonatige Haftstrafe. Eigentlich dürfte er schon gar nicht mehr in Deutschland sein. „Sein Asylantrag wurde schon vor zwei Jahren abgelehnt“, so Richter Heiner Cöllen. Bislang habe man den Mann, der in Dormagen unter zwei Namen und unterschiedlichen Geburtsdaten gemeldet war, aber nicht abgeschoben.